Hochschule für Wirtschaft FHNW

CAS Recht und Polizeiarbeit

Ort

Bahnhofstrasse 6, 5210 Windisch

Start

13.09.2024

Dauer

Rund 9 Monate

Preis

CHF 6'900.00(+ CHF 400 Gebühren)

Abschluss

CAS

ECTS-Punkte

15


Hinweis zum Datenschutz

Die rechtlichen Grundlagen, ihre Abhängigkeiten, Verbindungen und Einflüsse auf die heutige Polizeiarbeit sind komplex. Sie lernen in fünf Modulen mit insgesamt 21 Kursen, die rechtlichen Aspekte und Zusammenhänge zu erfassen, zu verstehen und in der Praxis korrekt und zielorientiert anzuwenden.


Inhalt

Rechtliche Grundlagen – Grundrechte – Auffrischung

  • 1.1 Allgemeine Einführung ins Recht
  • 1.2 Juristisches Arbeiten für Nicht-Juristen
  • 1.3 Unterschiede öffentliches Recht – Privatrecht
  • 1.4 Verwaltungsrecht – Verhältnis Staat – Bürger
  • 1.5 Bundesverfassung – Grundrechte – Freiheitsrechte

Staats- und Verwaltungsrecht Strafrecht

  • 2.1 Staatliche Aufgaben/ Tätigkeiten im Wandel
  • 2.2 Bedeutung Staat in der heutigen Zeit
  • 2.3 Verwaltungsrecht – Instanzenweg
  • 2.4 Staatsrecht
  • 2.5 Strafrecht – allg. Teil – Grundlagen für Polizei

Polizeirecht SVG/OBG

  • 3.1 Polizeirecht allgemein
  • 3.2 Kantonale Polizeigesetze
  • 3.3 Strassenverkehrsrecht aktuell; Auffrischung
  • 3.4 Massnahmen im Strassenverkehr
  • 3.5 Ordnungsbussenverfahren (Bund / Kantone)

Nebenstrafrecht Strafprozessrecht (StPO)

  • 4.1 Ausländerrecht (Ausländer- und Asylgesetz), Vollzug
  • 4.2 Waffenrecht
  • 4.3 Strafprozessrecht

Spezielle Rechtsgebiete im öffentlichen Sektor

  • 5.1 Grundlagen öffentliches Beschaffungswesen
  • 5.2 Grundlagen (öffentliches) Personalrecht
  • 5.3 Vergleich – Unterschiede Arbeitsrecht/OR – öffentliches Personalrecht

 

Lernziele

Das CAS Recht und Polizeiarbeit verdeutlicht die rechtlichen Grundlagen und ihre gegenseitigen Abhängigkeiten und erhöht das Verständnis für die moderne Polizeiarbeit.

 

Voraussetzungen

Kandidatinnen und Kandidaten werden zum CAS Interprofessionelle Polizeiarbeit zugelassen, wenn sie in der Regel 2 Jahre einer beruflichen Tätigkeit (ohne Polizeischule) im öffentlichen Gemeinwesen ausweisen können und eines der folgenden Kriterien erfüllen:

Abschluss Tertiär A

  • Abschluss einer Fachhochschule oder universitären Hochschule

Abschluss Tertiär B

  • Polizist/Polizistin mit eidg. Fachausweis (BP)
  • Grenzwächter/in mit eidg. Fachausweis (BP) 
  • oder Polizist/Polizistin mit eidg. Diplom (HFP)
  • oder Führungslehrgang II SPI

Zusätzlich können Kandidatinnen und Kandidaten zugelassen werden, wenn die Programmleitung deren Ausweis und deren beruflichen Werdegang als gleichwertig anerkennt. Interessierte Fachhörerinnen und Fachhörer können bei freien Studienplätzen ohne Zulassungsbedingungen zugelassen werden. Es ist auch möglich einzelne Module zu besuchen. Anfragen sind an die Programmleitung zu richten.

Kontakt

Miriam Müller
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