Die Passerelle ist eine Ergänzungsprüfung für Personen mit eidgenössischer Berufsmaturität oder gesamtschweizerisch anerkannter Fachmaturität. Zusammen mit dem Berufsmaturitäts- oder Fachmaturitätszeugnis eröffnet die bestandene Passerelle den Zugang zu universitären und pädagogischen Hochschulen der Schweiz. Sie führt nicht zu einem zusätzlichen gymnasialen Maturitätszeugnis, sondern erweitert den Hochschulzugang.
Die Passerelle verbindet die Berufsmaturität oder Fachmaturität mit dem Zugang zu universitären Hochschulen. Die offizielle Bezeichnung lautet Ergänzungsprüfung Passerelle «Berufsmaturität/Fachmaturität – universitäre Hochschulen».
Das Zeugnis der bestandenen Passerelle bildet zusammen mit dem eidgenössischen Berufsmaturitätszeugnis oder dem gesamtschweizerisch anerkannten Fachmaturitätszeugnis den erforderlichen Vorbildungsausweis für den Zugang zu universitären Hochschulen. Swissuniversities führt diese Kombination als anerkannten schweizerischen Zugangsweg zum Bachelorstudium an universitären Hochschulen auf.
Die Passerelle ist deshalb keine verkürzte gymnasiale Matura. Sie richtet sich gezielt an Personen, die bereits eine Berufsmaturität oder anerkannte Fachmaturität besitzen und ihren Bildungsweg an einer Universität, ETH oder Pädagogischen Hochschule fortsetzen möchten.
Zur Passerelle zugelassen sind Personen mit eidgenössischer Berufsmaturität oder gesamtschweizerisch anerkannter Fachmaturität. Andere Vorbildungsausweise berechtigen nicht zur zentralen Ergänzungsprüfung.
Ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis EFZ allein reicht deshalb nicht aus. Wer ein EFZ besitzt und später über die Passerelle an eine universitäre Hochschule gelangen möchte, muss zuerst eine Berufsmaturität erwerben.
Eine Passerelle ohne Berufsmaturität ist trotzdem möglich, wenn eine gesamtschweizerisch anerkannte Fachmaturität vorhanden ist. Die Fachmaturität ist neben der Berufsmaturität der zweite reguläre Zulassungsweg zur Ergänzungsprüfung.
Die bestandene Passerelle eröffnet zusammen mit der Berufsmaturität oder anerkannten Fachmaturität den Zugang zu allen Studienrichtungen an universitären und pädagogischen Hochschulen der Schweiz. Dazu gehören die kantonalen Universitäten, die ETH Zürich, die EPFL und die Pädagogischen Hochschulen.
Die Passerelle erweitert damit die Möglichkeiten gegenüber der Berufsmaturität deutlich. Eine Berufsmaturität führt primär an Fachhochschulen. Mit bestandener Passerelle kommt der universitäre Hochschulbereich hinzu.
Die allgemeine Hochschulzulassung ersetzt jedoch keine zusätzlichen Anforderungen eines bestimmten Studiengangs. Für das Medizinstudium gelten beispielsweise besondere Zulassungsbestimmungen. Swissuniversities weist ausdrücklich darauf hin, dass dafür zusätzliche Regelungen der jeweiligen Universität gelten.
Wer noch nicht sicher ist, welcher Hochschulweg zur eigenen Vorbildung passt, findet auf Studieren ohne Matura eine Übersicht über die verschiedenen Schweizer Zugangswege.
Die Ergänzungsprüfung Passerelle umfasst fünf Prüfungsfächer beziehungsweise Fachbereiche. Sie prüfen eine breite Allgemeinbildung, die für den Einstieg in ein universitäres Studium erforderlich ist.
Geprüft werden:
Die Prüfungsinhalte und Anforderungen sind in den Richtlinien zur Ergänzungsprüfung verbindlich festgelegt. Seit Sommer 2023 gelten die Richtlinien 2023 für die zentralen und hausinternen Passerelle-Prüfungen.
Die zentrale schweizerische Passerelle kann als Gesamtprüfung oder auf zwei Prüfungssessionen verteilt absolviert werden. Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI organisiert dafür zweimal jährlich Prüfungssessionen in den drei Sprachregionen.
Bei einer Aufteilung auf zwei Sessionen umfasst die erste Teilprüfung die Naturwissenschaften und die Geistes- und Sozialwissenschaften. Diese Fachbereiche werden schriftlich geprüft.
In der zweiten Teilprüfung folgen die erste Landessprache, die zweite Landessprache oder Englisch und Mathematik. Diese Fächer umfassen schriftliche und mündliche Prüfungsteile.
Neben der zentralen schweizerischen Prüfung gibt es an dafür ermächtigten Maturitätsschulen hausinterne Ergänzungsprüfungen. Für beide Prüfungswege gelten die verbindlichen Prüfungsanforderungen der Passerelle.
Die Passerelle ist bestanden, wenn drei Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind. Die fünf Fachnoten müssen zusammen mindestens 20 Punkte ergeben. Höchstens zwei Fachnoten dürfen unter 4,0 liegen. Keine Fachnote darf unter 2,0 liegen.
Die fünf Fachnoten werden gleich gewichtet. 20 Punkte entsprechen damit einem Notendurchschnitt von 4,0.
Wer die zentrale schweizerische Ergänzungsprüfung nicht besteht, besitzt insgesamt zwei Prüfungsversuche. Bei einer Wiederholung können Fachnoten von 5,0 oder höher unter den vom SBFI festgelegten Bedingungen bestehen bleiben. Die übrigen Fächer müssen erneut abgelegt werden.
Für die zentrale schweizerische Ergänzungsprüfung ist kein bestimmter Vorbereitungskurs vorgeschrieben. Kandidierende können sich im Selbststudium vorbereiten oder einen Kurs bei einer privaten Vorbereitungsschule besuchen.
Das SBFI weist darauf hin, dass Personen mit autodidaktischer Vorbereitung im langjährigen Durchschnitt ähnlich erfolgreich abschneiden wie Kandidierende privater Vorbereitungsschulen. Gleichzeitig hängt der Erfolg stark von den persönlichen Vorkenntnissen ab. Besonders Mathematik und Naturwissenschaften spielen nach den Erfahrungen des SBFI eine wichtige Rolle.
Anders funktioniert die Vorbereitung bei Schulen, die eine eigene anerkannte Passerelle-Prüfung durchführen dürfen. Dort ist der Besuch des von der Schule angebotenen einjährigen Vorbereitungskurses Voraussetzung für die Prüfungsteilnahme.
Damit bestehen zwei unterschiedliche Modelle: freie Vorbereitung auf die zentrale schweizerische Prüfung oder ein vorgeschriebener Lehrgang mit anschliessender hausinterner Prüfung.
Die Passerelle besitzt keine einheitliche Ausbildungsdauer. Für die Vorbereitung auf die zentrale schweizerische Ergänzungsprüfung empfiehlt das SBFI grundsätzlich, ungefähr ein Jahr einzuplanen. Der tatsächliche Zeitbedarf hängt jedoch von den Vorkenntnissen und der verfügbaren Lernzeit ab.
Bei anerkannten Maturitätsschulen mit hausinterner Passerelle-Prüfung ist ein einjähriger Vorbereitungskurs vorgeschrieben.
Die Aussage «Die Passerelle dauert ein Jahr» ist deshalb zu ungenau. Ein Jahr ist eine verbreitete beziehungsweise empfohlene Vorbereitungsdauer, aber keine allgemeine Dauer der Ergänzungsprüfung selbst.
Eine berufsbegleitende Vorbereitung auf die zentrale Passerelle ist grundsätzlich möglich, verlangt aber genügend Zeit für den umfangreichen Prüfungsstoff.
Das SBFI empfiehlt, eine autodidaktische Prüfungsvorbereitung grundsätzlich als Hauptbeschäftigung zu betrachten. Ein kleineres Arbeitspensum daneben ist laut SBFI für viele Personen möglich.
Bei Vorbereitungsschulen hängt das konkrete Modell vom Anbieter ab. Einige Lehrgänge können mit einer Erwerbstätigkeit kombiniert werden, andere verlangen ein höheres zeitliches Pensum.
Wer einen berufsbegleitenden Weg sucht, sollte deshalb Unterrichtszeiten, Selbststudiumsaufwand und Prüfungsmodell des konkreten Lehrgangs vergleichen.
Das SBFI stellt Prüfungsaufgaben aus vergangenen Passerelle-Prüfungen in einem geschützten Online-Bereich zur Verfügung. Der Zugang zu diesen Aufgaben ist aufgrund urheber- und öffentlichkeitsrechtlicher Vorgaben eingeschränkt.
Die früheren Aufgaben helfen dabei, Aufbau, Stoffumfang und Schwierigkeitsgrad der Prüfung einzuschätzen. Das SBFI veröffentlicht jedoch keine offiziellen Musterlösungen oder Korrekturschlüssel für diese Prüfungsaufgaben.
Für die Prüfungsvorbereitung sollten deshalb neben alten Aufgaben immer die aktuell gültigen Richtlinien und Stoffvorgaben berücksichtigt werden.
Die Passerelle garantiert den Hochschulzugang in der Schweiz, aber keine automatische Zulassung an einer ausländischen Universität.
Die rechtliche Wirkung der schweizerischen Passerelle bezieht sich auf den Schweizer Hochschulzugang. Wer mit Berufsmaturität oder anerkannter Fachmaturität und Passerelle im Ausland studieren möchte, sollte die Anerkennung deshalb vor der Bewerbung direkt mit der gewünschten ausländischen Hochschule klären.
Die Zulassungsstelle der ausländischen Universität entscheidet, ob die Kombination aus Berufsmaturitäts- oder Fachmaturitätszeugnis und bestandener Passerelle für das gewünschte Studium anerkannt wird.
Gerade bei einem geplanten Studium im Ausland sollte diese Abklärung erfolgen, bevor Zeit und Kosten in die Vorbereitung investiert werden.
Die Passerelle lohnt sich vor allem für Personen mit Berufsmaturität oder anerkannter Fachmaturität, die an einer Universität, ETH oder Pädagogischen Hochschule studieren möchten.
Wer dagegen ein passendes Bachelorstudium an einer Fachhochschule anstrebt, benötigt die Passerelle grundsätzlich nicht. Die Berufsmaturität beziehungsweise Fachmaturität bildet dort je nach Studienrichtung bereits einen regulären Hochschulzugang.
Für Personen mit einem EFZ ohne Berufsmaturität ist die Passerelle noch nicht der nächste Schritt. In diesem Fall muss zunächst geprüft werden, ob eine Berufsmaturität erworben werden soll.
Die Entscheidung lässt sich deshalb einfach einordnen: Berufsmaturität oder anerkannte Fachmaturität vorhanden und universitäres Studium gewünscht – dann ist die Passerelle der dafür vorgesehene Schweizer Bildungsweg.
Quellen
Autor: Ivan Storchi für Bildung-Schweiz.ch, das unabhängige Schweizer Netzwerk für Aus- und Weiterbildung.
Redaktionell geprüft: August 2026