Wer bietet in der Schweiz eine Ausbildung oder eine Weiterbildung in Sozialbegleitung an?

6 Keyfacts zu einer Aus- und Weiterbildung in Sozialbegleitung

  • Sozialbegleitung ist ein eidgenössisch geregelter Beruf der höheren Berufsbildung (Tertiärstufe B) im Schweizer Sozialwesen.  
  • Sozialbegleiter/innen unterstützen Menschen im Alltag und fördern deren Selbstständigkeit sowie soziale Teilhabe.  
  • Der Abschluss erfolgt über die eidgenössische Berufsprüfung. Der geschützte Titel lautet „Sozialbegleiter/in mit eidgenössischem Fachausweis“.  
  • Zur Berufsprüfung werden zwei Wege zugelassen: Mit EFZ im Sozial- oder Gesundheitsbereich sind mindestens zwei Jahre Berufspraxis erforderlich, ohne EFZ mindestens drei Jahre einschlägige Berufserfahrung.  
  • Die Vorbereitung auf die Berufsprüfung erfolgt berufsbegleitend und dauert je nach Anbieter rund zwei Jahre.  
  • Träger der eidgenössischen Berufsprüfung sind SAVOIRSOCIAL, INSOS Schweiz und der Schweizerische Berufsverband Sozialbegleitung (SBSB).

Was ist Sozialbegleitung?

Sozialbegleitung ist ein eidgenössisch geregelter Beruf im Schweizer Sozialwesen.

Sozialbegleiter/innen begleiten Einzelpersonen, Familien oder Gruppen über längere Zeit im Alltag. Die Arbeit erfolgt meist aufsuchend im Lebensumfeld der Klientinnen und Klienten und nicht in stationären Einrichtungen.

Ziel der Sozialbegleitung

Ziel ist es, die:

  • Selbstständigkeit
  • Eigenverantwortung
  • soziale Integration

der begleiteten Personen zu stärken.

Typische Zielgruppen sind:

  • Menschen in sozialer Isolation oder Armut
  • Personen mit psychischen, kognitiven oder körperlichen Beeinträchtigungen
  • Menschen in schwierigen Lebenssituationen oder mit Migrationshintergrund

Zulassung zur Berufsprüfung Sozialbegleitung (Übersicht)

Für die eidgenössische Berufsprüfung gelten drei Zulassungswege: Massgebend ist jeweils die Vorbildung:

Weg 1: mit EFZ Sozial-/Gesundheitsbereich

  • Vorbildung: eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ) als Fachfrau/Fachmann Gesundheit (FaGe) oder Fachfrau/Fachmann Betreuung (FaBe), oder gleichwertiger Abschluss
  • ca. 2 Jahre Berufspraxis (mind. 50 %) im Sozialbereich
  • Vorteil: verkürzter Praxisnachweis

Weg 2: anderer Sek-II-Abschluss

  • Abschluss der Sekundarstufe II (z. B. Lehre, FMS, Gymnasium)
  • ca. 3 Jahre Berufspraxis (mind. 50 %) im Sozialbereich
  • offen für Quereinsteiger/innen

Weg 3: ohne Sek-II-Abschluss (Einzelfall)

  • keine formale Sek-II-Ausbildung
  • Zulassung nur sur dossier
  • Prüfung durch die Prüfungskommission bei gleichwertiger Erfahrung

Ablauf zur Sozialbegleiter/in mit eidgenössischem Fachausweis

1. Vorbildung und Praxis sichern: EFZ FaGe / FaBe (oder gleichwertig) plus 2 Jahre Praxis, oder Sek-II-Abschluss plus 3 Jahre Praxis im Sozialbereich — jeweils innerhalb der letzten 5 Jahre vor Anmeldung.

2. Vorbereitungslehrgang besuchen (freiwillig, aber üblich): berufsbegleitend über rund 2 Jahre bei einem anerkannten Anbieter.

3. Zur Berufsprüfung anmelden: Anmeldefristen und Prüfungstermine bei der offiziellen Prüfungsstelle beachten.

4. Berufsprüfung ablegen: schriftliche Projektarbeit mit Fachgespräch sowie weitere Prüfungsteile gemäss Prüfungsordnung.

5. Fachausweis erhalten: bei bestandener Prüfung geschützter Titel "Sozialbegleiter/in mit eidgenössischem Fachausweis", Eintrag im SBFI-Berufsverzeichnis.

Wer bietet Sozialbegleitung in der Schweiz an?

Die Ausbildung bzw. Vorbereitung zur Sozialbegleitung wird in der Schweiz von privaten Weiterbildungsanbietern und spezialisierten Bildungsinstitutionen im Sozialbereich angeboten. Es handelt sich nicht um eine staatlich zentralisierte Ausbildung, sondern um berufsbegleitende Lehrgänge zur Vorbereitung auf die eidgenössische Berufsprüfung.

1. Spezialisierte Schulen für Sozialbegleitung

Diese Anbieter sind direkt auf Sozialbegleitung fokussiert.

2. Private Weiterbildungsinstitute im Sozial- und Gesundheitswesen

Diese bieten Lehrgänge zur Vorbereitung auf den eidgenössischen Fachausweis an.

3. Verbandsnahe oder modulare Bildungsanbieter

  • Anbieter mit Anbindung an Sozialverbände oder Trägerschaften
  • oft modulare Vorbereitungskurse oder CAS-nahe Formate

Anbieter für Sozialbegleitung in der Schweiz im Überblick – kostenlos und unverbindlich Infomaterial anfordern.

Wichtig zu wissen

  • Die Angebote ändern sich laufend
  • Nicht alle Anbieter sind eidgenössisch „akkreditiert“, sondern bereiten auf die Prüfung vor
  • Entscheidend ist die Zulassung zur eidgenössischen Berufsprüfung, nicht der Schulname
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Berufsbegleitend oder Vollzeit?

Die Vorbereitung auf die Berufsprüfung wird in der Schweiz in der Regel berufsbegleitend angeboten.

Typisch ist:

  • 1 fixer Unterrichtstag pro Woche
  • Dauer: ca. 2 Jahre
  • Ergänzend: Selbststudium und Fallarbeit

Ein klassisches Vollzeitstudium ist aktuell im Bereich Sozialbegleitung nicht üblich.

Aufgaben und Berufsbild

Zu den zentralen Aufgaben in der Sozialbegleitung gehören:

  • Längerfristige, aufsuchende Begleitung von Einzelpersonen, Familien oder Gruppen
  • Förderung von Selbstständigkeit, Eigenverantwortung und sozialer Teilhabe
  • Unterstützung bei Alltagsbewältigung, Freizeitgestaltung und sozialer Vernetzung
  • Auftragsorientierte Zusammenarbeit mit Behörden, Fachstellen und weiteren Institutionen
  • Planung, Dokumentation und systematische Reflexion der eigenen Arbeit

Für wen eignet sich der Beruf?

Geeignet ist die Tätigkeit besonders für Personen mit hoher sozialer Kompetenz, Kommunikationsstärke, Geduld und Belastbarkeit sowie echtem Interesse an zwischenmenschlicher Arbeit in herausfordernden Lebenslagen. Da bereits Praxiserfahrung im Sozialbereich Zulassungsvoraussetzung ist, eignet sich der Weg vor allem für Personen, die bereits als FaBe, FaGe oder in einem verwandten Berufsfeld tätig sind und sich gezielt weiterqualifizieren möchten.

Wo arbeiten Sozialbegleiter/innen?

Der Schwerpunkt liegt im ambulanten Bereich:

  • im Zuhause der Klientinnen und Klienten
  • im direkten sozialen Umfeld

Typische Auftraggeber sind:

  • KESB und Sozialdienste
  • Gesundheitsligen (z. B. Krebsliga, Lungenliga)
  • soziale Institutionen und NGOs
  • private Familien und Einzelpersonen

Für wen eignet sich der Beruf eher nicht?

Weniger geeignet ist die Sozialbegleitung für Personen, die:

  • Schwierigkeiten mit emotional belastenden Situationen haben
  • ausschliesslich teamorientiert arbeiten möchten
  • keine langfristige Beziehungsarbeit bevorzugen

Häufige Fragen (FAQ)

Ist Sozialbegleitung in der Schweiz eidgenössisch geregelt? Ja. Der Abschluss erfolgt über die eidgenössische Berufsprüfung. Der geschützte Titel lautet „Sozialbegleiter/in mit eidgenössischem Fachausweis“

Brauche ich für die Zulassung zwingend einen FaGe- oder FaBe-Abschluss? Nein. Auch mit einem anderen Abschluss der Sekundarstufe II ist eine Zulassung möglich — dann wird allerdings ein Jahr mehr einschlägige Berufspraxis verlangt (3 statt 2 Jahre).

Wie lange dauert die Ausbildung? Die Vorbereitungslehrgänge dauern in der Regel rund 2 Jahre und werden berufsbegleitend absolviert. Hinzu kommt die vorausgesetzte Praxiszeit vor der Prüfungsanmeldung.

Was kostet die Ausbildung, und gibt es Unterstützung? Die Kosten variieren je nach Anbieter und Lehrgangsdauer. Der Bund erstattet unter bestimmten Voraussetzungen (u. a. Antritt zur eidgenössischen Prüfung, Anbieter auf der SBFI-Meldeliste) einen Teil der Kursgebühren über die sogenannte Subjektfinanzierung. Genaue Beträge sollten direkt beim Anbieter bzw. beim SBFI erfragt werden.

Wo arbeiten Sozialbegleiter/innen nach dem Abschluss? Vor allem im ambulanten Sozialbereich — bei Klientinnen und Klienten zu Hause —, teils auch ergänzend in stationären Einrichtungen wie Wohn- oder Übergangsheimen.

Quellen und weiterführende Informationen

SAVOIRSOCIAL – Dachverband der Berufsbildung im Sozialbereich, Mitträgerschaft der Berufsprüfung

INSOS Schweiz – Fachverband für soziale Institutionen, Mitträgerschaft der Berufsprüfung

sozialbegleitung-berufspruefung.ch – offizielle Seite der eidgenössischen Berufsprüfung (Prüfungsordnung, Termine, Zulassungsbedingungen)

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