Hochschule für Wirtschaft FHNW

CAS Kommunikation in der Polizeiarbeit

Ort

Bahnhofstrasse 6, 5210 Windisch

Start

29.11.2024

Dauer

Rund 9 Monate

Preis

CHF 6'900.00(+ CHF 400 Gebühren)

Abschluss

CAS

ECTS-Punkte

15


Hinweis zum Datenschutz

Für die Kommunikation in der Polizeiarbeit sind sozialpsychologische Zusammenhänge der eigenen Sozialisation genauso wichtig, wie gemachte Polizei- (Lern)Erfahrung, Wahrnehmung und Kommunikation an sich. Vermittelt wird Wissen und Verständnis, um bürgerpolizeiliche Arbeit in einer multikulturellen Gesellschaft zu leisten, diese konstruktiv und agierend mitzugestalten und deeskalationsfördernde Eigenanteile zu erkennen. In fünf Modulen mit insgesamt 16 Kursen werden die dafür relevanten Zusammenhänge vermittelt.

 

Inhalt

Einführung

  • 1.1 Einführung
  • 1.2 Grundlagen der Kommunikation
  • 1.3 Wirkung der Sprache
  • 1.4 Macht der Sprache
  • 1.5 Öffentlichkeitsprinzip

Einflussfaktoren auf die Kommunikation

  • 2.1 Autorität
  • 2.2 Kommunikation in interpersonellen und Teamsettings
  • 2.3 Kulturmodelle und Kulturkommunikation

Konfliktmanagement

  • 3.1 Resultatorientierte und deeskalierende Kommunikation
  • 3.2 Dynamiken und Prozesse

Kommunikation im Einsatz

  • 4.1 Prävention und Eigensicherung
  • 4.2 Erfahrung und Reflexionsräume
  • 4.3 Beziehungsgestaltung und Führung

Interne und externe Unternehmenskommunikation

  • 5.1 Unternehmenskommunikation
  • 5.2. Medienarbeit in der Polizeipraxis
  • 5.3 Kommunikation als Führungsinstrument
  • 5.4 Polizei und Social Media
  • 5.5 Kommunikation in besonderen Lagen
  • 5.6 Agile Mindset
  • 5.7 Systemkarten als Führungs- u. Kommunikationsmittel

 

Lernziele

Das CAS Kommunikation in der Polizeiarbeit vermittelt neben dem sozialpsychologischen Grundwissen ein vertieftes Verständnis der Wichtigkeit von Kommunikation und ihrer Wirkung in der Polizeiarbeit.

 

Voraussetzungen

Kandidatinnen und Kandidaten werden zum CAS Interprofessionelle Polizeiarbeit zugelassen, wenn sie in der Regel 2 Jahre einer beruflichen Tätigkeit (ohne Polizeischule) im öffentlichen Gemeinwesen ausweisen können und eines der folgenden Kriterien erfüllen:

Abschluss Tertiär A

  • Abschluss einer Fachhochschule oder universitären Hochschule

Abschluss Tertiär B

  • Polizist/Polizistin mit eidg. Fachausweis (BP)
  • Grenzwächter/in mit eidg. Fachausweis (BP) 
  • oder Polizist/Polizistin mit eidg. Diplom (HFP)
  • oder Führungslehrgang II SPI

Zusätzlich können Kandidatinnen und Kandidaten zugelassen werden, wenn die Programmleitung deren Ausweis und deren beruflichen Werdegang als gleichwertig anerkennt. Interessierte Fachhörerinnen und Fachhörer können bei freien Studienplätzen ohne Zulassungsbedingungen zugelassen werden. Es ist auch möglich einzelne Module zu besuchen. Anfragen sind an die Programmleitung zu richten.

Kontakt

Miriam Müller
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