Gepostet 31.03.2022, Martina Schuler
Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer jederzeit auf Verlangen hin ein Arbeitszeugnis auszustellen. Es kann also nicht nur bei Beendigung, sondern auch während des Arbeitsverhältnisses als sogenanntes Zwischenzeugnis verlangt werden.
Ein Arbeitszeugnis enthält aufschlussreiche Informationen über Fachkenntnisse, Aufgaben und Verhalten einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters. Wie zufrieden ein Arbeitgeber mit der Arbeitsleistung ist, versteckt sich in der exakten Formulierung, die es zu entschlüsseln gilt.
Ein Arbeitszeugnis ist immer gleich aufgebaut. Zuerst gibt es Angaben zur Person und zum Eintrittszeitpunkt in die Firma. Danach folgen ein paar Zeilen über das Unternehmen, die Position der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters und die Aufgaben. Anschliessend folgt die Beurteilung der Kenntnisse, der Aufgaben und zum Schluss das Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Mitarbeitenden und allfälligen Kunden / Kundinnen oder Fremdfirmen. Dies bildet das sogenannte qualifizierte Vollzeugnis. Im Gegensatz dazu steht das einfache Zeugnis, das lediglich eine Arbeitsbestätigung darstellt.
Warum werden nur positive Zeugnisse ausgestellt? Ganz einfach: ein schlechtes Zeugnis könnte schliesslich die Chancen auf einen neuen Arbeitsplatz verbauen. Wichtig zu wissen ist also, dass ein Arbeitszeugnis immer wohlwollend formuliert ist. Dabei gibt es aber Nuancen zu beachten, denn diese haben es teils in sich. So entspricht der Satz «Er erledigte seine Aufgaben zu unserer Zufriedenheit» lediglich der Note «ausreichend», während «…stets zu unserer vollsten Zufriedenheit» ein «sehr gut» bedeutet. Das zieht sich durch bis zum letzten Satz. Denn gerade die Schlussformulierung ist ein vielsagender Baustein der Gesamtbeurteilung der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers. Da heisst es dann zum Beispiel «Wir bedauern den Verlust von XY und bedanken uns für die stets sehr gute und produktive Zusammenarbeit», was einem «sehr gut» entspricht. Im Gegensatz dazu ist die Formulierung «Für das stete Interesse an der Zusammenarbeit bedanken wir uns» als «mangelhaft» zu interpretieren.
Seit Jahren steigt die Zahl der Firmen, die sich zu uncodierten und transparenten Arbeitszeugnissen bekennen – also keine verschlüsselten Informationen abgeben. Dies soll dann auch explizit im Arbeitszeugnis vermerkt sein. In einem uncodierten Arbeitszeugnis werden erst positive Eigenschaften angesprochen, dann allflällige negative Punkte moderat, aber ehrlich formuliert und am Schluss die negativen Aspekte wieder relativiert sowie wenn möglich Lösungsansätze aufgezählt. Aber auch da gilt es, wohl die Schwächen aufzuzeigen, aber doch auf die Stärken zu fokussieren – sei es zum Beispiel in einem bestimmten Fachgebiet, im Bezug auf die Zusammenarbeit oder die Sprachkompetenzen.
Fazit: Das Arbeitszeugnis ist ein wichtiges und vielsagendes Dokument, das im Personalwesen und dem HR sehr genau studiert und interpretiert wird.
Grundbenotung der Arbeitsleistung
Schlussformel
Umstrittene Formulierungen
Aufbau
Inhalt