Arbeitszeugnis – darauf musst du achten

Gepostet 16.08.2023, Ruedi Bomatter

Wann soll ich ein Arbeitszeugnis verlangen? Was darf drinstehen und was nicht? Welche Rechte habe ich, wenn ich mit dem Zeugnis nicht einverstanden bin? Wir haben mit einer Expertin und einem Experten darüber gesprochen.

Beim Thema Arbeitszeugnis solltest du deine Rechte kennen. Foto: Adobe Stock
Beim Thema Arbeitszeugnis solltest du deine Rechte kennen. Foto: Adobe Stock

In der Regel wird ein Arbeitszeugnis bei Beendigung des Anstellungsverhältnisses ausgestellt. «In einem ungekündigten Verhältnis empfiehlt es sich, alle fünf Jahre oder bei einem Vorgesetztenwechsel ein Zwischenzeugnis zu verlangen», sagt Roland von Euw, Geschäftsführer bei eFachausweis. Regelmässige Zwischenzeugnisse helfen, Leistung und Verhalten über einen längeren Zeitraum zu dokumentieren. Das kann – beispielsweise bei einem Vorgesetztenwechsel – vor bösen Überraschungen schützen. «Dem Arbeitszeugnis wird eine hohe Bedeutung beigemessen, da es bei Bewerbungen für neue Stellen oft eine wichtige Rolle spielt», sagt Caroline Schultheiss, HR Business Partnerin bei der KV Business School Zürich, dazu. «Arbeitgeber verschaffen sich mit dem Zeugnis einen Eindruck von der Arbeitsweise und dem Verhalten potenzieller Mitarbeitenden.»

Doch was muss in einem Arbeitszeugnis zwingend stehen? Ein einfaches Arbeitszeugnis oder eine Arbeitsbestätigung enthält grundlegende Infos zur Dauer der Beschäftigung und zur Funktion des Arbeitnehmenden. Es enthält aber keine Bewertung der Arbeitsleistung und wird meist bei einer Beschäftigungsdauer von wenigen Wochen oder Monaten ausgestellt. Anders sieht es bei einem qualifizierten Arbeitszeugnis aus. «Neben formellen Aspekten wie Personalien, Unterschrift etc. braucht es zwingend Angaben zur Dauer der Anstellung, den wichtigsten Aufgaben sowie eine Beurteilung von Leistung und Verhalten», so von Euw weiter.

«Das Arbeitszeugnis soll das berufliche Fortkommen der Arbeitnehmenden fördern, jedoch findet dieses Wohlwollen seine Grenzen in der Wahrheitspflicht. Gemäss Schweizer Arbeitsrecht gilt ausdrücklich, dass Wahrheit vor Wohlwollen steht. Arbeitnehmende haben deshalb nicht automatisch Anspruch auf ein gutes Zeugnis, wie oft gefordert, sondern auf ein objektives wahres», so Schultheiss.

Caroline Schultheiss, KV Business School Zürich und Roland von Euw, eFachausweis. Fotos: ZVG
Caroline Schultheiss, KV Business School Zürich und Roland von Euw, eFachausweis. Fotos: ZVG

Im Arbeitszeugnis nichts verloren

Angaben zur Religionszugehörigkeit, zur sexuellen Orientierung, zur familiären oder zur finanziellen Situation haben im Arbeitszeugnis genau so wenig etwas verloren wie diskriminierende, beleidigende oder falsche Angaben, unbegründete Kritik oder die Erwähnung von einmaligen Fehlleistungen. Auch versteckte Hinweise sind in einem Arbeitszeugnis nicht erlaubt. Anders sieht es aus bei Angaben über den gesundheitlichen Zustand. «Im Ausnahmefall ist dies erlaubt, das Bundesgericht hat entsprechende Situationen klar definiert», sagt von Euw dazu. In der Regel werden heute kaum mehr codierte Arbeitszeugnisse ausgestellt. Dennoch werden in der Praxis häufig Formulierungen verwendet, welche die Leistungen und das Verhalten entsprechend bewerten. Wie Aussagen wie «stets», «meistens» und «jederzeit» oder «hochwertig», «einwandfrei» und «vertretbar» zu verstehen sind, findet man auf verschiedenen Internetplattformen zum Thema Arbeitszeugnis. Übrigens: wenn etwas nicht erwähnt wird, ist dies ebenfalls ein versteckter Hinweis.

Mögliche codierte Formulierungen – und was sie bedeuten

Grundbenotung der Arbeitsleistung

  • «jederzeit sehr zufrieden» = Note 6
  • «sehr zufrieden» = Note 5.5
  • «stets zufrieden» = Note 5
  • «zufrieden» = Note 4.5
  • «soweit zufrieden» = Note 4

Weitere Infos zu Codierungen im Arbeitszeugnis gibts bspw. bei Nexaria.ch

 

Arbeitszeugnisse und künstliche Intelligenz (KI)

Bereits heute gibt es Software, welche Arbeitgebende bei der Formulierung von Arbeitszeugnissen unterstützen. In der Regel sind das aber sehr unpersönliche Standartformulierungen, welche nur wenig Aussagekraft haben. Aktuell beeinflusst die KI in der Schweiz die Zeugniserstellung noch wenig. Es ist aber davon auszugehen, dass diese neue Technologie innert kürzester Zeit auch in diesem Bereich zur Anwendung kommen wird. Für von Euw ist das auch eine Chance:

«Vielleicht liest man dann nicht mehr dutzendfach die gleich formulierten Standardsätze, so wie das heute der Fall ist. Im besten Fall führt das wieder zu individuelleren Zeugnissen.»

Empfohlene Angebote

Rechtsweg als letzte Option

Was soll ich unternehmen, wenn ich mit dem Arbeitszeugnis nicht einverstanden bin? In dieser Frage sind die Experten einer Meinung: «Am besten mit der vorgesetzten Person oder dem Arbeitgebenden das Gespräch suchen.» Dabei macht es Sinn, das Zeugnis selber umzuformulieren und als Gegenvorschlag zu präsentieren. «Der Arbeitgeber hat dann weniger zu tun und ist eher bereit zu unterschreiben», so von Euw. Falls man so nicht weiterkommt, kann man sich an eine Beratungsstelle wenden und das Zeugnis von einer neutralen Person überprüfen lassen, z.B. über den Zeugnis-Check von Joblex.ch oder über den Rechtsdienst des Kaufmännischen Verbandes. Führt auch dies zu keiner Einigung, kann als letzte Option die gerichtliche Abänderung des Zeugnisses verlangt werden. Für diesen Fall ist es ratsam, sich genau zu überlegen, welche Aussagen und Passagen geändert werden wollen. «Hilfreich sind dabei Bewertungen und Feedbacks aus den Mitarbeitenden- und Qualifikationsgesprächen, Zwischenzeugnisse sowie Rückmeldungen aus Projektteams, von Kundinnen und Kunden oder von anderen relevanten Stellen», sagt Schultheiss zum Schluss. 

Checkliste: Das gehört ins Arbeitszeugnis

Das einfache Arbeitszeugnis oder die Arbeitsbestätigung enthält:

  • formelle Angaben wie die Personalien und Unterschrift
  • die Dauer der Anstellung
  • ein Beschrieb der Funktion und ausgeübten Tätigkeiten

Das qualifizierte Arbeitszeugnis enthält zusätzlich zu den oben genannten Punkten:

  • eine Beurteilung von Leistung und Verhalten

 

Nützliche Links zum Thema Arbeitszeugnis

 

Ähnliche Beiträge

Mehr zum Thema

Beratung Recht
Unsere aktuellsten Beiträge