Gepostet 28.10.2026, Bildung Schweiz
Du möchtest dein Studium pausieren? Hier erfährst du, wie ein Studienunterbruch in der Schweiz geregelt wird, was mit Fristen, Prüfungen, ECTS und Gebühren geschieht und wie du deine Rückkehr planst.
Ein Studium lässt sich in der Schweiz häufig vorübergehend unterbrechen. Eine schweizweit einheitliche Regelung gibt es jedoch nicht: Hochschule, Fakultät und Studiengang bestimmen Voraussetzungen, Fristen und Folgen. Kläre deshalb vor der Pause schriftlich deinen Studierendenstatus, laufende Studien- und Prüfungsfristen, Gebühren, ECTS sowie die Bedingungen für den Wiedereinstieg.
Grundsätzlich ist ein vorübergehender Studienunterbruch an vielen Schweizer Hochschulen möglich. Ob er als Beurlaubung, Urlaubssemester, Exmatrikulation mit späterem Wiedereintritt oder auf andere Weise geregelt wird, hängt von der Hochschule und dem Studiengang ab. Verbindlich ist deshalb nur die Auskunft der zuständigen Studienadministration oder Fakultät.
Die passende Lösung hängt davon ab, was du nach der Unterbrechung erreichen möchtest:
Bist du unsicher, ob dein Studienfach noch zu deinen Interessen und Zielen passt? Dann kläre zuerst deine Studienwahl. Der Studienwahlcheck von Bildung-Schweiz.ch hilft dir, Interessen, bevorzugte Tätigkeiten und passende Studienrichtungen strukturiert einzuordnen. Der Check ersetzt keine persönliche Studienberatung, liefert dir aber eine konkrete Grundlage für das Gespräch mit einer Beratungsstelle oder Hochschule.
Eine Pause kann sinnvoll oder notwendig sein, wenn du das Studium grundsätzlich fortsetzen möchtest, vorübergehend aber nicht regulär studieren kannst. Gründe können Krankheit oder Unfall, Schwangerschaft und Elternschaft, die Betreuung von Angehörigen, Militär- oder Zivildienst, ein Praktikum oder eine belastende persönliche Situation sein. Welche Gründe anerkannt werden und welche Nachweise erforderlich sind, regelt die jeweilige Hochschule.
Beginne möglichst vor der Rückmelde- oder Einschreibefrist. Ein sinnvoller Ablauf ist:
Wie unterschiedlich die konkreten Bedingungen ausgestaltet sein können, zeigt beispielsweise die Regelung zum Urlaubssemester der ZHAW. Sie nennt unter anderem mögliche Gründe, einzureichende Nachweise und Antragsfristen. Diese Bestimmungen gelten jedoch nur für die ZHAW. Prüfe deshalb immer die Regelung deiner eigenen Hochschule und deines Studiengangs.
An der ETH Zürich können Studierende grundsätzlich ein oder zwei aufeinanderfolgende Urlaubssemester beziehen. Für ein drittes Urlaubssemester in Folge ist eine Ausnahmebewilligung erforderlich. Für das erste Studienjahr und einzelne Studienkonstellationen gelten zusätzliche Einschränkungen.
Dein Status während der Pause hängt von der gewählten Regelung ab. Je nach Hochschule bleibst du immatrikuliert, wirst beurlaubt oder musst dich exmatrikulieren und später wieder anmelden. Daraus ergeben sich unterschiedliche Rechte und Pflichten.
Ein bewilligter Studienunterbruch bedeutet nicht automatisch, dass auch laufende Studien- und Prüfungsfristen ausgesetzt oder verlängert werden. An der ETH Zürich werden die Studienfristen durch ein Urlaubssemester beispielsweise weder unterbrochen noch verlängert. Falls du mehr Zeit benötigst, kann dafür ein separates Gesuch erforderlich sein. Diese Regelung ist ein Beispiel: Massgeblich sind die Bestimmungen deiner eigenen Hochschule.
Je nach Hochschule und Status können reguläre Studiengebühren entfallen oder reduziert werden, während einzelne Semester- oder Pflichtbeiträge bestehen bleiben. Informiere Stipendienstelle oder andere Geldgeber frühzeitig; ein Studienunterbruch kann Ausbildungsbeiträge verändern oder vorübergehend stoppen.
Plane die Rückkehr, bevor du die Pause beginnst. Notiere Rückmelde- und Anmeldefristen und kläre, ob du dich zurückmelden oder neu bewerben musst. Prüfe vor dem Wiedereinstieg, ob sich Studienplan oder Reglement geändert haben und wie offene Module, Prüfungen oder Arbeiten eingeordnet werden.
Für verbindliche Auskünfte ist deine Hochschule die erste Anlaufstelle. Je nach Organisation helfen Studienadministration, Studiensekretariat, Fakultät oder Studienberatung. Bei finanziellen, sozialen oder psychischen Belastungen stehen häufig zusätzliche Beratungsstellen der Hochschule zur Verfügung. Eine unabhängige Einordnung bietet die kantonale Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung.
Wenn du nicht nur pausieren, sondern dich neu orientieren möchtest, lies auch den Ratgeber Studium abbrechen – was nun?
Nicht zwingend. Ob du immatrikuliert, beurlaubt oder exmatrikuliert bist, hängt von der Hochschule und der Form des Unterbruchs ab.
Das ist je nach Hochschule unterschiedlich. Bei manchen Regelungen sind Prüfungen und neue Leistungsnachweise ausgeschlossen, bei anderen unter bestimmten Bedingungen möglich.
Nein. Ein Studienunterbruch verlängert laufende Studien- und Prüfungsfristen nicht automatisch. Prüfe, ob zusätzlich ein Gesuch um Fristverlängerung nötig ist.
Ja, ein Wechsel kann möglich sein. Dabei gelten jedoch die Zulassungs-, Anrechnungs- und Anmeldebestimmungen des neuen Studiengangs oder der neuen Hochschule.
Übergeordnete Orientierung und Beratung:
Hinweis: Hochschulreglemente können sich ändern. Massgeblich sind die aktuellen Bestimmungen der eigenen Hochschule und des Studiengangs.
Ein Ratgeber des Bildungsportals Bildung-Schweiz.ch – Ihrem unabhängigen Schweizer Netzwerk für Aus- und Weiterbildung.
Autor: Ivan Storchi, Bildung-Schweiz.ch | Erstveröffentlichung: 18.08.2020 | Zuletzt aktualisiert: 28.10.2026