Gepostet 14.10.2026, Ivan Storchi
Du möchtest dein Studium abbrechen oder denkst darüber nach? Erfahre, welche Möglichkeiten du in der Schweiz hast – vom Studienwechsel über eine Berufslehre bis zum Berufseinstieg – und was du vorher klären solltest.
Wer sein Studium in der Schweiz abbrechen möchte oder bereits abgebrochen hat, hat verschiedene Möglichkeiten. Je nach Situation kommen ein Studiengang- oder Hochschulwechsel, ein Studienunterbruch, eine Berufslehre, ein anderer Bildungsweg oder der direkte Einstieg ins Berufsleben infrage.
Bevor du dich endgültig exmatrikulierst, lohnt es sich deshalb, die verschiedenen Wege zu vergleichen. Besonders wichtig sind die Zulassungsbedingungen eines möglichen neuen Studiums, die Anrechnung bisheriger Studienleistungen und die Frage, welche Ausbildung oder berufliche Tätigkeit langfristig zu dir passt.
| Möglichkeit | Kann sinnvoll sein, wenn … | Vorher klären |
|---|---|---|
| Studiengang wechseln | das Studium grundsätzlich passt, aber das Fach nicht | Zulassung und ECTS-Anrechnung |
| Hochschule wechseln | Studienrichtung passt, Hochschule oder Studienmodell aber nicht | Zulassung und Anrechnung bisheriger Leistungen |
| Universität → FH/PH | eine andere Ausrichtung oder Studienform besser passt | Zulassung, Vorbildung und mögliche Praxisanforderungen |
| Studium unterbrechen | du dich noch nicht endgültig entscheiden möchtest | Beurlaubung, Fristen und Bedingungen |
| Berufslehre | du eine stärker praxisorientierte Ausbildung suchst | Lehrstelle und Ausbildungsdauer |
| Verkürzte Lehre | du eine gymnasiale Maturität besitzt | mögliche Verkürzung und Zustimmung der zuständigen Stellen |
| Way-up | du eine gymnasiale Maturität besitzt und ein passender Beruf angeboten wird | verfügbares Angebot und Lehrstelle |
| Berufseinstieg | du bereits beruflich verwertbare Kenntnisse mitbringst | Einstiegsmöglichkeiten und langfristige Qualifikation |
Nicht jede Person, die ihr bisheriges Studium nicht fortsetzt, ist automatisch ein Studienabbrecher oder eine Studienabbrecherin. Für die weitere Planung ist es wichtig, zwischen verschiedenen Situationen zu unterscheiden.
Studienabbruch: swissuniversities versteht darunter das endgültige Verlassen des gesamten Hochschulsystems – also der universitären Hochschulen, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen – ohne einen Hochschulabschluss.
Studiengangwechsel: Du wechselst beispielsweise von Wirtschaftswissenschaften zu Informatik, bleibst aber im Hochschulsystem.
Hochschul- oder Hochschultypwechsel: Du wechselst beispielsweise von einer Universität an eine Fachhochschule oder an eine andere Hochschule.
Studienunterbruch: Du setzt dein Studium vorübergehend aus und möchtest es möglicherweise später fortführen. Ob und unter welchen Voraussetzungen eine Beurlaubung oder ein Unterbruch möglich ist, hängt von der jeweiligen Hochschule ab.
Diese Unterscheidung ist wichtig: Wer sein bisheriges Studium beendet und anschliessend an einer anderen Hochschule weiterstudiert, hat nicht zwingend das Hochschulsystem endgültig verlassen.
Nach einem Studienabbruch gibt es nicht den einen richtigen Anschlussweg. Welche Möglichkeit sinnvoll ist, hängt unter anderem von deiner Vorbildung, deinen Interessen, deinen bisherigen Studienleistungen und deinen beruflichen Zielen ab.
Wenn grundsätzlich ein Studium zu dir passt, aber der gewählte Studiengang nicht, kann ein Studiengangwechsel sinnvoller sein als ein vollständiger Ausstieg aus dem Hochschulsystem.
Dabei solltest du prüfen, welche Zulassungsvoraussetzungen für den neuen Studiengang gelten und ob bisherige Studienleistungen angerechnet werden können. Je früher du einen möglichen Wechsel abklärst, desto besser lässt sich einschätzen, welche bisherigen Leistungen weiterverwendet werden können.
Auch ein Wechsel an eine andere Hochschule kann infrage kommen. Vielleicht entspricht eine stärker praxisorientierte Ausbildung an einer Fachhochschule besser deinen Vorstellungen als das bisherige Studium an einer Universität – oder umgekehrt.
Ein Wechsel von einer Universität an eine Fachhochschule oder Pädagogische Hochschule kann möglich sein. Massgebend sind jedoch die Zulassungsvoraussetzungen des gewünschten Studiengangs und deine Vorbildung.
Bei Fachhochschulstudiengängen kann beispielsweise bei einer gymnasialen Maturität zusätzliche einschlägige Arbeitswelterfahrung verlangt werden. Die konkreten Anforderungen müssen deshalb beim gewünschten Studiengang geprüft werden.
Wenn du noch nicht sicher bist, ob du das Studium endgültig beenden möchtest, kann ein Studienunterbruch eine Alternative sein.
Die Hochschulen regeln Beurlaubungen und Studienunterbrüche unterschiedlich. Deshalb solltest du direkt bei deiner Hochschule abklären, ob ein Unterbruch möglich ist, welche Fristen gelten und welche Auswirkungen er auf dein Studium hat.
Ein Unterbruch kann beispielsweise genutzt werden, um praktische Erfahrungen zu sammeln oder die weitere Studien- und Berufswahl neu zu beurteilen.
Ja, nach einem Studienabbruch kannst du grundsätzlich eine Berufslehre beginnen. Eine Lehre verbindet praktische Arbeit im Lehrbetrieb mit schulischer Ausbildung und führt zu einem anerkannten Berufsabschluss.
Gerade wenn du während des Studiums festgestellt hast, dass dir eine stärker praxisorientierte Ausbildung besser entspricht, lohnt sich ein Blick auf die Möglichkeiten der Schweizer Berufsbildung.
Ein Studienabbruch selbst führt allerdings nicht automatisch zu einer verkürzten Lehrzeit. Entscheidend ist insbesondere die bereits vorhandene Vorbildung.
Wer eine gymnasiale Maturität besitzt, kann nach einem Studienabbruch eine verkürzte Berufslehre prüfen. Je nach Beruf und Vorbildung kann die Ausbildungszeit um ein bis zwei Jahre verkürzt werden.
Eine Verkürzung ist nicht automatisch garantiert. Der Lehrbetrieb und das zuständige kantonale Berufsbildungsamt müssen zustimmen.
Damit kann eine Berufslehre auch nach einem begonnenen Studium ein vergleichsweise direkter Weg zu einem eidgenössisch anerkannten Berufsabschluss sein.
Way-up ist eine zweijährige Berufslehre für Personen mit gymnasialer Maturität und führt zu einem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis (EFZ). Sie wird für ausgewählte Berufe angeboten.
Damit ist Way-up insbesondere für Personen interessant, die nach der Maturität zunächst ein Studium begonnen haben, nun aber einen stärker praxisorientierten Bildungsweg suchen.
Ob für den gewünschten Beruf und in der jeweiligen Region ein Way-up-Angebot vorhanden ist, sollte aktuell geprüft werden.
Je nach bisherigen Kenntnissen und beruflichem Ziel kann auch ein direkter Einstieg ins Berufsleben möglich sein.
Dabei sollte jedoch nicht nur die erste verfügbare Stelle betrachtet werden. Wichtig ist auch die längerfristige Perspektive: Welche Entwicklungsmöglichkeiten bietet die Tätigkeit? Welche Qualifikationen werden später verlangt? Und lässt sich ein fehlender Abschluss bei Bedarf durch eine berufsbegleitende Aus- oder Weiterbildung ergänzen?
Praktische Berufserfahrung kann gleichzeitig helfen, die eigenen Interessen besser einzuschätzen und einen späteren Bildungsentscheid fundierter zu treffen.
Das Schweizer Bildungssystem bietet neben Universität und Fachhochschule weitere Bildungswege. Je nach Vorbildung und Berufsziel können beispielsweise Angebote der Berufsbildung oder später der höheren Berufsbildung infrage kommen.
Die Zulassungsvoraussetzungen unterscheiden sich. Ein Studienabbruch allein berechtigt deshalb nicht automatisch zum Eintritt in einen bestimmten Bildungsgang.
Wer noch nicht weiss, welcher Weg geeignet ist, kann gemeinsam mit einer Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung die vorhandene Vorbildung und mögliche Anschlusswege prüfen.
Bevor du dein Studium endgültig abbrichst, solltest du mögliche Wechseloptionen, Fristen, bisherige Studienleistungen und deinen nächsten Bildungs- oder Berufsschritt prüfen. Einige Abklärungen sind einfacher, solange du noch immatrikuliert bist.
Wenn du grundsätzlich weiterstudieren möchtest, kläre zunächst, ob ein Wechsel des Studiengangs, der Hochschule oder des Hochschultyps möglich ist.
Informiere dich dabei direkt bei der möglichen Zielhochschule über Zulassung und Anrechnung bisheriger Studienleistungen. Verlasse dich nicht darauf, dass alle bisherigen ECTS automatisch übernommen werden.
Für die Exmatrikulation gibt es kein einheitliches Verfahren für alle Schweizer Hochschulen. Fristen, Vorgehen und mögliche Folgen richten sich nach der jeweiligen Institution.
Prüfe deshalb die Bestimmungen deiner Hochschule. Falls bereits ein neuer Bildungsweg geplant ist, solltest du gleichzeitig dessen Anmelde- und Zulassungsfristen beachten.
Bewahre Unterlagen über dein bisheriges Studium sorgfältig auf. Besonders wichtig können sein:
Diese Dokumente können später wichtig werden, wenn du Studienleistungen an einer anderen Hochschule anrechnen lassen möchtest.
Wenn du Stipendien oder andere Ausbildungsbeiträge erhältst, solltest du vor dem Abbruch abklären, welche Folgen eine Exmatrikulation, ein Studienwechsel oder ein Unterbruch hat.
Die Regelungen können je nach Kanton, Ausbildungsbeitrag und persönlicher Situation unterschiedlich sein. Verbindliche Auskünfte erhältst du bei der zuständigen Stelle.
Bereits erworbene ECTS werden bei einem späteren Studien- oder Hochschulwechsel nicht automatisch übernommen. Ob und in welchem Umfang bisherige Studienleistungen angerechnet werden, entscheidet die Zielhochschule beziehungsweise die zuständige Fakultät oder Studienleitung.
Entscheidend ist unter anderem, ob die bisherigen Studienleistungen hinsichtlich Inhalt, Umfang und Anforderungen zum neuen Studiengang passen.
Deshalb solltest du nicht nur deinen Leistungsnachweis aufbewahren, sondern wenn möglich auch Modul- und Kursbeschreibungen sichern. Diese können der Zielhochschule helfen, die Gleichwertigkeit bisheriger Leistungen zu beurteilen.
Auch pauschale Aussagen wie «ECTS verfallen nie» sind nicht zuverlässig. Hochschulen und Studiengänge können unterschiedliche Regeln für die Anerkennung älterer Studienleistungen anwenden.
Wenn du bereits weisst, wo du weiterstudieren möchtest, solltest du die mögliche Anrechnung deshalb möglichst früh mit der Zielhochschule klären.
Ja. Ein Studienabbruch schliesst ein späteres Studium grundsätzlich nicht aus. Ob du für einen bestimmten Studiengang zugelassen wirst, hängt von deiner Vorbildung, den Zulassungsbedingungen der Hochschule und gegebenenfalls deinem bisherigen Studienverlauf ab.
Auch frühere Studienleistungen können bei einem späteren Studium möglicherweise angerechnet werden. Darüber entscheidet die zuständige Hochschule.
Wenn du bereits einen konkreten Studiengang ins Auge gefasst hast, lohnt es sich deshalb, Zulassung und mögliche Anerkennung bisheriger Leistungen direkt bei der Zielhochschule zu klären.
Ein begonnenes, aber nicht abgeschlossenes Studium kann im Lebenslauf sachlich aufgeführt werden. Wichtig ist, keinen Abschluss anzugeben, den du nicht erworben hast.
Du kannst beispielsweise Studienrichtung, Hochschule und Studienzeit nennen. Sind während des Studiums Kenntnisse entstanden, die für eine Bewerbung relevant sind, können diese ebenfalls aufgeführt werden.
Im Bewerbungsgespräch ist eine kurze und nachvollziehbare Erklärung sinnvoll: Was hast du aus dem Studium mitgenommen und weshalb passt der neue Bildungs- oder Berufsweg besser zu deinen Zielen?
Der Studienabbruch muss dabei nicht zum Mittelpunkt der Bewerbung werden.
Für Fragen rund um Studienabbruch, Studienwechsel und Neuorientierung gibt es in der Schweiz verschiedene Beratungsstellen. Welche Stelle geeignet ist, hängt davon ab, ob du Unterstützung bei deinem aktuellen Studium, einem neuen Studiengang oder bei der grundsätzlichen Berufs- und Bildungswahl benötigst.
Studienberatung der eigenen Hochschule: Studiengangwechsel, Studienunterbruch, Exmatrikulation und hochschulinterne Möglichkeiten
Gerade wenn noch offen ist, ob ein anderes Studium, eine Berufslehre oder der Einstieg ins Berufsleben besser passt, kann eine neutrale Laufbahnberatung helfen, die Möglichkeiten systematisch zu vergleichen.
Der Bildungsbericht Schweiz 2026 zeigt: Innerhalb von sechs Jahren nach Beginn eines Studiums an einer universitären Hochschule verlassen rund 21 % das universitäre Hochschulsystem ohne Abschluss. Diese Zahl bedeutet jedoch nicht, dass alle Betroffenen das gesamte Hochschulsystem endgültig ohne Abschluss verlassen. Einige wechseln beispielsweise an eine Fachhochschule oder Pädagogische Hochschule und erwerben dort später einen Abschluss.
Eine längerfristige Betrachtung über acht Jahre zeigt: Werden neben Universitätsabschlüssen auch Abschlüsse berücksichtigt, die nach einem Wechsel an eine Fachhochschule oder Pädagogische Hochschule erworben wurden, erreichen durchschnittlich rund 85 % einen Hochschulabschluss. Ein fehlender Abschluss an einer Universität bedeutet deshalb nicht automatisch, dass die betreffende Person das Hochschulsystem endgültig ohne Abschluss verlässt.
Mehr Zahlen und Hintergründe zu Studienabbrüchen und Studienverläufen findest du im Ratgeber: Viele Studis von Universitäten pausieren für immer
Wenn du über einen Studienabbruch nachdenkst, solltest du nicht nur entscheiden, was du beenden möchtest, sondern vor allem, welcher Bildungs- oder Berufsweg danach folgen soll.
Ein Ratgeber des Bildungsportals Bildung-Schweiz.ch – Ihrem unabhängigen Schweizer Netzwerk für Aus- und Weiterbildung.
Autor: Ivan Storchi, Bildung-Schweiz.ch | Erstveröffentlichung am 14.10.2026.
Redaktionell geprüft: Oktober 2026