auf Anfrage
29.11.2024
25.10.2024
64 Stunde(n)
CHF 2'500.00
Kein Abschluss
Angesprochen sind Fachleute der Sozialen Arbeit sowie verwandter Disziplinen wie Psychologie, Pädagogik oder Recht mit Aufgaben im Erwachsenenschutz, die ihre Handlungskompetenz erweitern und vertiefen möchten.
Ziele:Die Teilnehmenden
Eigene Vorsorge: Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung
Der Selbstbestimmung der schutzbedürftigen Person kommt im neuen Erwachsenenschutzrecht eine grosse Bedeutung zu. Errichtung, Wirkungen und Widerruf des Vorsorgeauftrags und der Patientenverfügung werden diskutiert und ihre Bedeutung wird anhand ausgewählter Fallbeispiele erläutert.
Gesetzliche Vertretungsrechte
Als weitere Vorstufe zu den behördlichen Massnahmen regelt das neue Erwachsenenschutzrecht für urteilsunfähige Personen gesetzliche Vertretungsrechte. Dabei geht es um die Vertretung durch den Ehegatten, die eingetragene Partnerin oder den eingetragenen Partner im rechtsgeschäftlichen Bereich sowie bei medizinischen Massnahmen. Wissen zu vertretungsberechtigten Personen, zu Voraussetzung und Umfang der Vertretungsbefugnis sowie zur Rolle der KESB wird vermittelt.
Dozentin: Petra Kropf Giger
Freiwillige Unterstützungsangebote für Erwachsene und Subsidiarität
Die Abklärung und Vermittlung der subsidiären privatrechtlichen Hilfsangebote und der Hilfe aus dem privaten Umfeld bildet einen wichtigen Teil der Prüfung von Erwachsenenschutzmassnahmen sowie der Entscheidfindung, ob die Beistandschaft erforderlich und verhältnismässig ist. Den hilfsbedürftigen urteilsfähigen Personen stehen zahlreiche freiwillige Unterstützungsangebote als Teil des gut ausgebauten Schweizer Sozialsystems zur Verfügung. An diesem Kurstag werden die Teilnehmenden nicht nur Hilfe- und Unterstützungsangebote kennenlernen, sondern auch über die Gründe und Voraussetzungen der (nicht) Inanspruchnahme der freiwilligen Unterstützung erfahren.
Beistandschaften im Erwachsenenschutz
Die vertiefte Auseinandersetzung mit den verschiedenen Arten von Beistandschaften und deren Kombinationsmöglichkeiten ermöglicht den Teilnehmenden, im Einzelfall individuell angepasste Massnahmen zu formulieren. Aufträge der Behörde und Kompetenzen der Mandatsführenden sowie die Anforderungen an Berichte und Anträge werden praxisnah erarbeitet. Spezialfragen in Zusammenhang mit dem Beginn und dem Ende der Mandatsführung werden diskutiert.
Dozierende: Yvo Biderbost, Annigna Sablonier
Vermögensverwaltung und Zusammenarbeit Behörde – Mandatsperson
Die Einkommens- und Vermögensverwaltung ist ein zentraler Aufgabenbereich der Mandatsführung. Die gesetzlichen Vorgaben zur Inventarisierung, zur Vermögensverwaltung und zu den zustimmungsbedürftigen Geschäften werden vermittelt. Die Umsetzung in der Praxis und Fragen der Zusammenarbeit zwischen der Behörde und der Mandatsperson werden diskutiert.
Dozent: Beat Reichlin
Fürsorgerische Unterbringung
Die fürsorgerische Unterbringung weist im Vergleich mit der altrechtlichen fürsorgerischen Freiheitsentziehung einen stark erweiterten Anwendungsbereich aus. Im Zentrum stehen daher die formellen und materiellen Voraussetzungen der fürsorgerischen Unterbringung und deren Überprüfung. Auch die geänderten Entlassungsmodalitäten sowie die ambulante Nachbetreuung werden betrachtet. Ferner werden die Besonderheiten bezüglich des Verfahrens zur Einschränkung der Bewegungsfreiheit in Einrichtungen erläutert.
Dozent: Beat Reichlin
Erwachsenenschutz und Menschen mit Demenz
Mit der längeren Lebenserwartung wächst in den westlichen Industrienationen das Risiko, an einer Demenz zu erkranken. Für die Begleitung von demenzkranken Menschen im Rahmen einer Erwachsenenschutzmassnahme erhalten die Teilnehmenden einen Einblick in das Krankheitsbild, den Krankheitsverlauf und die vielfältigen Auswirkungen auf das Individuum sowie das soziale Umfeld.
Dozierende: Corinne Scheiber Fleury, Sandra Maurer-Gutknecht
Mandate mit medizinischer Vertretung
Die Aufgabe einer Beistandsperson zur medizinischen Vertretung findet sich in den unterschiedlichsten Mandaten. Schwierigkeiten bei der Abgrenzung von Selbstbestimmung und Partizipation und Unklarheiten bezüglich des Handlungsspielraums der Beistandsperson sind in der Praxis keine Seltenheit. Was beinhaltet eine Vertretung bei medizinischen Massnahmen? Wie kann rechtzeitig eine Basis für künftige Entscheide gelegt werden? Auf diese und andere Fragen wird im Kurs genauer eingegangen.
Dozentin: Petra Kropf Giger
Praxistag
Die Teilnehmenden setzen sich in Gruppen anhand konkreter Fälle mit dem neuen System und häufig auftretenden Fragestellungen im Erwachsenenschutzrecht auseinander. Die Veranstaltung dient der Repetition und Festigung der Grundsätze des Erwachsenenschutzes.
Dozent: Beat Reichlin
Departement Soziale Arbeit
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