Wir sagen dir, wie deine Weiterbildung finanziell unterstützt wird

Gepostet 24.06.2026, Bildung Schweiz

Der Bund beteiligt sich an der Finanzierung der eidgenössischen Berufsprüfungen und höheren Fachprüfungen. Gesuche können online eingereicht werden. Wie das funktioniert und ob du einen Anspruch hast, erfährst du in unserem Beitrag.

Kurse, die auf eidgenössische Prüfungen vorbereiten, werden in der Schweiz weiterhin direkt vom Bund finanziell unterstützt. Foto: Magnific
Kurse, die auf eidgenössische Prüfungen vorbereiten, werden in der Schweiz weiterhin direkt vom Bund finanziell unterstützt. Foto: Magnific

Die höhere Berufsbildung in der Schweiz wird über zwei unterschiedliche Systeme unterstützt: eidgenössische Prüfungen und höhere Fachschulen. Beide Modelle verfolgen das Ziel, die berufliche Weiterentwicklung zu fördern, unterscheiden sich jedoch deutlich in Struktur und Finanzierung. 

Eidgenössische Prüfungen: direkte Unterstützung für Einzelpersonen 

Bei eidgenössischen Berufsprüfungen und höheren Fachprüfungen absolvieren die Kandidatinnen und Kandidaten in der Regel berufsbegleitende, freiwillige Vorbereitungskurse. Diese Kurse sind nicht staatlich reglementiert und werden unabhängig von der Prüfung besucht. 

Die Finanzierung erfolgt direkt über den Bund: Personen, die eine eidgenössische Berufsprüfung oder höhere Fachprüfung (HFP) absolvieren, können nach der Prüfung einen Bundesbeitrag von bis zu 50 % der anrechenbaren Kursgebühren beantragen (subjektorientierte Finanzierung). Damit wird die individuelle Weiterbildung gezielt gefördert.

Zusätzlich unterstützt der Bund die Organisation der Prüfungen selbst, indem er einen Teil der Durchführungskosten der Trägerschaften übernimmt und die Entwicklung sowie die Revision von Prüfungsordnungen mitfinanziert. 

Höhere Fachschulen: kantonal finanzierte Ausbildungssysteme 

Im Gegensatz dazu basieren höhere Fachschulen auf strukturierten, schulischen Bildungsgängen mit klar definierten Rahmenlehrplänen. Die Finanzierung erfolgt hier nicht direkt an die Studierenden, sondern über die Kantone. 

Diese beteiligen sich im Rahmen der Interkantonalen Vereinbarung über Beiträge an höhere Fachschulen (HFSV) an den Kosten der Schulen. In der Regel decken die Beiträge rund 50 % der durchschnittlichen Ausbildungskosten pro Studierende bzw. Studierenden, in bestimmten Bereichen mit besonderem öffentlichem Interesse sogar bis zu 90 %. Die verbleibenden Kosten werden hauptsächlich durch Studiengebühren getragen. 

Durch die finanzielle Unterstützung des Bundes von Kursen, die auf eidgenössische Berufsprüfungen oder höhere Fachprüfungen vorbereiten, soll die höhere Berufsbildung gestärkt und für Absolventinnen und Absolventen zugänglicher gemacht werden. 

Empfohlene Angebote

Voraussetzungen für Bundesbeiträge 

Der Kurs bereitet auf eine eidgenössische Berufsprüfung oder eine höhere Fachprüfung vor  

  • Der Kurs steht auf der offiziellen Meldeliste des Bundes 
  • Kursgebühren wurden selbst bezahlt (Nachweis erforderlich)  
  • Mindestbetrag 1’000 Franken anrechenbare Kurskosten  
  • Eidgenössische Prüfung wurde absolviert (Anspruch unabhängig vom Ergebnis)  
  • Wohnsitz in der Schweiz zum Zeitpunkt der Prüfungsverfügung  
  • Gesuch innert 2 Jahren nach Prüfungsverfügung einreichen 

Mit dieser Unterstützung kannst du rechnen 

Du erhältst vom Bund bis zu 50 % der anrechenbaren Kursgebühren zurück. Diese werden anhand der Zahlungsbestätigung des Kursanbieters berechnet. 

Die maximale Rückerstattung beträgt 9’500 Franken für eine eidg. Berufsprüfung und 10’500 Franken für eine höhere Fachprüfung (HFP). 

Wenn mehrere vorbereitende Kurse oder Module besucht werden, können die anrechenbaren Kurskosten zusammengezählt werden. 

Ablauf 

  1. Prüfen, ob die Voraussetzungen erfüllt sind 
  2. Sich anschliessend über das Onlineportal registrieren. 
  3. Die erforderlichen Unterlagen wie Rechnung, Zahlungsbestätigung und Prüfungsverfügung hochladen. 
  4. Die Angaben werden vom Bund kontrolliert. 
  5. Sobald alle Bedingungen erfüllt sind, wird der Bundesbeitrag direkt ausbezahlt. 

Antrag auf Teilbeiträge vor der eidgenössischen Prüfung 

Falls die Kursgebühren bis zum Absolvieren der eidgenössischen Prüfung nicht selbst getragen werden können, kann ein Antrag auf Teilbeiträge gestellt werden. Folgende Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein: 

  • Direkte Bundessteuer unter 88 Franken gemäss letzter Steuerveranlagung 
  • Schriftliche Verpflichtung, die eidgenössische Prüfung zu absolvieren und innerhalb von 5 Jahren die Prüfungsverfügung einzureichen 
  • Besuch eines im Jahr des Kursbeginns auf der Meldeliste eingetragenen vorbereitenden Kurses (Kursbeginn max. 2 Jahre zurückliegend) 
  • Anrechenbare Kursgebühren von mindestens 3’500 Franken, mit Rechnung und Zahlungsbestätigung 
  • Wohnsitz in der Schweiz zum Zeitpunkt der Antragstellung 

Ablauf 

  1. Registrierung über das Onlineportal 
  2. Einreichen der Steuerveranlagung, Rechnung und Zahlungsbestätigung 
  3. Prüfung durch den Bund und Auszahlung bei Erfüllung der Bedingungen 
  4. Mehrere Teilbeiträge möglich (jeweils ab 3’500 Franken Kurskosten) 
  5. Nach der Prüfung: Einreichen der Prüfungsverfügung und Schlussabrechnung  

Wird die eidg. Berufsprüfung oder höhere Fachprüfung (HFP) nicht innerhalb von 5 Jahren nach dem ersten Antrag nachgewiesen, müssen die erhaltenen Teilbeiträge zurückerstattet werden. 

Fallbeispiele 

Laura besucht einen Vorbereitungskurs für eine eidgenössische Berufsprüfung. Die anrechenbaren Kurskosten betragen 12’000 Franken. Sie erhält einen Bundesbeitrag von 50 %, also 6’000 Franken. 

Mirko absolviert zur Vorbereitung auf eine höhere Fachprüfung mehrere Kurse. Die anrechenbaren Kurskosten betragen insgesamt 21’000 Franken. Da der maximale Bundesbeitrag bei 10’500 Franken liegt, erhält er diesen Höchstbetrag. 

 

FAQ zu Bundesbeiträgen

Finanzierung höhere Berufsbildung 

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