Bundesrat will höhere Berufsbildung stärken

Gepostet 23.05.2025, Bruno Manz

Der Bundesrat hat kürzlich die Botschaft zur Änderung des Berufsbildungsgesetzes zuhanden des Parlaments verabschiedet. Die Vorlage möchte die Attraktivität der höheren Fachschulen und der höheren Berufsbildung ingesamt verbessern.

Bundesrat will die höheren Fachschulen und die höhere Berufsbildung attraktiver machen. Foto: Fotolia
Bundesrat will die höheren Fachschulen und die höhere Berufsbildung attraktiver machen. Foto: Fotolia

In den vergangenen Jahren ist die Zahl der Hochschulabschlüsse auf der Tertiärstufe deutlich stärker gestiegen als jene der höheren Berufsbildung. Daraus ergibt sich die Gefahr, dass der Arbeitsmarkt – insbesondere kleine und mittlere Unternehmen – nicht mehr ausreichend praxisorientiert ausgebildete Fachkräfte findet. Zudem kämpfen die höheren Fachschulen seit Längerem mit einem Mangel an Bekanntheit und gesellschaftlicher Wertschätzung.

Der Bundesrat hatte daher eine Motion zur besseren Positionierung der höheren Fachschulen angenommen und eine umfassende Analyse der gesamten höheren Berufsbildung – inklusive der eidgenössischen Berufs- und höheren Fachprüfungen – in Auftrag gegeben.

Mit seiner am 30. April verabschiedeten Botschaft unterbreitet der Bundesrat dem Parlament vier konkrete Vorschläge, um die höhere Berufsbildung bekannter zu machen, ihr Ansehen in der Gesellschaft zu verbessern und vergleichbare Rahmenbedingungen auf der Tertiärstufe zu schaffen:

Schutz der Bezeichnung «Höhere Fachschule»

Künftig sollen nur noch Anbieter von eidgenössisch anerkannten Bildungsgängen den Begriff «Höhere Fachschule» verwenden dürfen. Dies soll die Wahrnehmung dieser Institutionen und ihrer Bildungsangebote stärken.

Einführung der Titelzusätze «Professional Bachelor» und «Professional Master»

Um die Sichtbarkeit der höheren Berufsbildung auf Tertiärstufe zu erhöhen und ihr gesellschaftliches Ansehen zu verbessern, sollen künftig die Titelzusätze «Professional Bachelor» und «Professional Master» verwendet werden dürfen. Diese dürfen in den Amtssprachen nur zusammen mit dem geschützten Titel geführt werden. In der englischen Sprache sind sie Teil der vereinfachten Übersetzung des geschützten Titels.

Englisch als zusätzliche Prüfungssprache

Für eidgenössische Berufs- und höhere Fachprüfungen soll künftig auch Englisch als Prüfungssprache zugelassen sein – zusätzlich zu den Amtssprachen. Damit wird eine Gleichbehandlung mit anderen tertiären Bildungsabschlüssen ermöglicht.

Mehr Flexibilität bei Nachdiplomstudien

Nachdiplomstudiengänge an höheren Fachschulen sollen künftig keiner Anerkennung durch den Bund mehr unterliegen. Damit entfällt das entsprechende Verfahren, was eine flexiblere und schnellere Anpassung an die Bedürfnisse des Arbeitsmarkts erlaubt – ähnlich wie bei Weiterbildungen an Hochschulen.

Die jetzt vorgeschlagenen Massnahmen wurden in Zusammenarbeit mit den Verbundpartnern der Berufsbildung – Bund, Kantone und Organisationen der Arbeitswelt – sowie unter Einbezug der Hochschulen entwickelt. Die dazu erforderliche Teilrevision des Berufsbildungsgesetzes wurde vom 14. Juni bis 4. Oktober 2024 in die Vernehmlassung gegeben. Die Vorschläge fanden breite Zustimmung, einzelne Rückmeldungen führten zu gezielten Anpassungen im Gesetzesentwurf.

Mitteilung Bundesrat zum Massnahmenpaket Stärkung der höheren Berufsbildung

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