HFSV schafft Fairness

Gepostet 15.09.2015, Myriam Arnold

Bei Höheren Fachschulen (HF) erfolgt seit diesem Sommer der interkantonale Lastenausgleich erstmals nach dem gleichen Prinzip wie bei Fachhochschulen und universitären Hochschulen - dank der Interkantonale Vereinbarung über Beiträge an die Bildungsgänge der Höheren Fachschulen (HFSV).

Im Boxen sorgen Gewichtsklassen für einen fairen Kampf. Im Bildungsbereich übernimmt dies der HFSV. (© Bjoern Wylezich / Fotolia.com)
Im Boxen sorgen Gewichtsklassen für einen fairen Kampf. Im Bildungsbereich übernimmt dies der HFSV. (© Bjoern Wylezich / Fotolia.com)

Kopfschüttelnd und etwas irritiert geht der 25-jährige Andreas* Punkt für Punkt auf der Liste durch, die ihm das Zentrum für berufliche Weiterbildung (ZbW) am Info-Abend im Frühling 2014 aushändigt. Der Urner beabsichtigt, den Lehrgang „Techniker HF Informatik mit Schwerpunkt interaktiven Medien“ zu absolvieren, der in dieser Form lediglich am ZbW in St. Gallen zu belegen ist. Vergebens sucht der 25-Jährige unter der Rubrik „zahlender Kanton“ die Aufführung seines Heimatkantons, denn er hatte sich für eine Schule entschieden, an deren Kosten sich Uri nicht beteiligt. „Das ist nicht gerecht und hinterlässt den faden Beigeschmack von Willkür“, sagte Andreas damals.

Alle Kantone bei HFSV dabei

Heute, ein gutes Jahr später, ist alles ganz anders. Seit Mitte Juli gilt für alle 26 Kantone die neue Finanzierungsvereinbarung. Die Frist für ein Referendum gegen die Interkantonale Vereinbarung über Beiträge an die Bildungsgänge der Höheren Fachschulen (HFSV) ist verstrichen. Ab dem Schuljahr 2015/2016 besuchen HF-Studentinnen und -Studenten alle Studiengänge zu den gleichen Bedingungen wie Studierende des Standortkantons und profitieren von einer verbesserten Freizügigkeit.

Gleich lange Spiesse für alle

Bis anhin konnten die Kantone selber entscheiden, für welche Bildungsgänge von ausserkantonalen HF sie Beitragszahlungen leisten wollten und für welche nicht, wie es die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) in ihrer Medienmitteilung vom 12. August 2015 schreibt. Das ZbW wurde beispielsweise vom Gotthardkanton nicht ausgewählt. Für den Urner hätte das eigentlich bedeutet, dass er im Vergleich mit seinen Mitstudierenden aus St. Gallen höhere Studiengebühren hätte bezahlen müssen. In seinem Fall konnte glücklicherweise eine Lösung gefunden werden. „Die neue Vereinbarung ist aber transparenter und fairer.“

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