Hochschule für Wirtschaft FHNW

CAS Kommunikation in der Polizeiarbeit

Ort

Bahnhofstrasse 6 (FHNW, Hochschule für Wirtschaft), 5210 Windisch

Start

29.10.2027, 08:15 - 16:45

Dauer

9 Monate

Preis

CHF 6'900 (+ CHF 400 Gebühren)

Abschluss

CAS

ECTS-Punkte

15


Hinweis zum Datenschutz

Gute Kommunikation ist ein zentrales Element der modernen Polizeiarbeit. Sie ist ein wichtiges Mittel, um bürgerpolizeiliche Arbeit zu leisten, berufliche Interaktionen mitzugestalten und angespannte Situationen zu deeskalieren. Der Lehrgang vermittelt Wissen und Verständnis einer barrierefreien und reflexiven professionellen Kommunikation in einer multikulturellen, konvivialen Gesellschaft.

Ziele und Nutzen
Bei Abschluss können die Absolventinnen und Absolventen:

  • Komplexe und multikulturelle polizeiliche Interaktionen anhand geeigneter kommunikativer Instrumente handhaben.
  • Konfliktbeteiligte kommunikativ gezielt führen, um begründet zu Prävention und Schutz aller Beteiligten wirksam beizutragen.
  • Den eigenen Handlungsspielraum bei drohendem Autoritätsverlust in niederschwelligen Konfliktsituationen erweitern.
  • Erkennen, wie sich eigene Vorstellungen von Autorität und eigene Haltung gegenüber Neuem, Unvorhergesehenem und Fremdem in alltäglichen polizeilichen Arbeitssituationen wechselseitig beeinflussen.
  • Die eigene persönliche Entwicklung reflektieren, Erfahrungen aus dem Arbeitsalltag systematisch und gewinnbringend für sich verarbeiten.

Inhalt

  • Grundlagen der Kommunikation
  • Einflussfaktoren auf die Kommunikation
  • Konfliktmanagement
  • Kommunikation im Einsatz
  • Interne und externe Unternehmenskommunikation

Voraussetzungen
Das Weiterbildungsprogramm richtet sich an Fachpersonen mit einem Tertiär-Abschluss einer Hochschule (Universitäten/ETH, Pädagogische Hochschulen oder Fachhochschulen) oder einer höheren Berufsbildung (Eidg. Höhere Fachprüfung, Eidg. Fachausweis «Polizist:in» o.Ä.) und einschlägiger Berufspraxis von mindestens zwei Jahren nach Abschluss.

Über eine mögliche Aufnahme «sur Dossier» entscheidet die FHNW: Kandidatinnen und Kandidaten können zugelassen werden, wenn die Programmleitung deren Ausweis und deren beruflichen Werdegang als gleichwertig anerkennt.

Fachhörerinnen und Fachhörer können bei freien Studienplätzen für die Lehrgänge oder einzelne Module ohne Zulassungsbedingungen zugelassen werden. Anfragen sind an die Programmleitung zu richten.

Kontakt

Miriam Müller
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