ZHAW Life Sciences und Facility Management / Weiterbildung

CAS in Altlastenbearbeitung (SIPOL)

Ort

Uni Neuchâtel, Uni Bern, ZHAW Wädenswil, 8820 Wädenswil

Start

auf Anfrage

Dauer

16 Tag(e)

Abschluss

CAS


Hinweis zum Datenschutz
Altlasten aus industrieller Vergangenheit schaden Gesundheit und Umwelt. Dieses CAS befähigt Sie, als Fachperson eine Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen und Massnahmen für die Standortsanierung vorzuschlagen. Zudem fallen die persönliche Schutzausrüstung von Bauleuten, die Baustellensicherheit und die Arbeitshygiene in Ihren Tätigkeitsbereich. Zielpublikum:

Ein Weiterbildungsangebot für Fachleute aus Geologie-, Beratungs- und Ingenieurbüros, Umweltverantwortliche aus Behörden und Industrie.

Ziele:

Nach Abschluss des «CAS Altlastenbearbeitung (SIPOL)» sind Sie in der Lage:

  • belastete Standorte bezüglich ihrer Risiken zu beurteilen;
  • betroffene Gemeinden und Entscheidungsträger zu informieren und zu beraten;
  • Massnahmen für die Sanierung belasteter Standorte vorzuschlagen.
Inhalt: Modul 1 – Grundlagenmodul (4 ECTS / 4 bis 6 Tage)

Befasst sich mit den technischen und gesetzlichen Grundlagen der Altlastenbearbeitung.

Modul 2 – Vertiefungsmodul (7-9 ECTS / 10 bis 13 Tage)

Die 6 Kurse des Vertiefungsmoduls können zweisprachig (D-F) und einzeln besucht werden.

  • Probenahme – Teil 1: Geologische und hydrogeologische Charakterisierung des Bodens und des Untergrunds (1.5 ECTS / 2 Tage)
  • Probenahme – Teil 2: Feldmessungen (1.5 ECTS / 2 Tage)
  • Detailuntersuchung (1.5 ECTS / 2 Tage)
  • Sanierung (1.5 ECTS / 2 Tage)
  • Arbeitssicherheit (0.5 ECTS / 1 Tage) in Wädenswil
  • Externer Kurs, der aus einer Liste frei wählbar ist (0.5 ECTS / 1-2 Tage)

Das Grundlagenmodul (Modul 1) und das Vertiefungsmodul (Modul 2) werden je mit einer schriftlichen Leistungskontrolle von 3 Stunden geprüft.

Anrechnung der in der Vergangenheit besuchten Kurse

Die von den Universitäten Neuenburg und Bern sowie der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) angebotenen Kurse können 10 Jahre rückwirkend für den «CAS Altlastenbearbeitung (SIPOL)» angerechnet werden. Über die rückwirkende Gültigkeit entscheidet die Programmleitung nach den dafür vorgesehenen Richtlinien (Reglement CAS SIPOL, Art. 18, 4).

Kontakt

Departement Life Sciences und Facility Management
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