Riesbachstrasse 11, 8045 Zürich und online
18.01.2027, 08:30-16:15
5 Tage
790.-
Bestätigung/Zertifikat
BB12.27.11
Der obligatorische Berufsbildnerkurs für KV-Berufe, ehemals Lehrmeisterkurs, vermittelt die Grundlagen für die Begleitung und Ausbildung von KV-Lernenden im Betrieb. Der Kurs umfasst 40 Stunden an fünf Tagen, davon einen Online-Tag, und führt zum eidgenössisch anerkannten Kursausweis für Berufsbildnerinnen und Berufsbildner gemäss Art. 44 BBV.
Neben den allgemeinen Grundlagen der Berufsbildung behandelt der Kurs KV-spezifische Inhalte der betrieblichen Grundbildung unter Berücksichtigung der KV-Reform 2023.
Welche Kompetenzen vermittelt der Berufsbildnerkurs für KV-Berufe?
Der Berufsbildnerkurs vermittelt Kompetenzen für die Ausbildung und Begleitung von KV-Lernenden in der betrieblichen Praxis. Die Teilnehmenden setzen sich mit der Ausbildungsplanung, dem Umgang mit Lernenden und den rechtlichen Rahmenbedingungen der Berufsbildung auseinander.
Schwerpunkte des Berufsbildnerkurses
Für wen eignet sich der Berufsbildnerkurs für KV-Berufe?
Der Berufsbildnerkurs richtet sich an Berufsbildnerinnen, Berufsbildner und Praxisbildende, die KV-Lernende in einem Betrieb begleiten und ausbilden.
Welche Voraussetzungen gelten für die Teilnahme?
Für die Teilnahme am Berufsbildnerkurs für KV-Berufe gelten folgende berufliche Voraussetzungen:
Alternativ wird eine gleichwertige Qualifikation vorausgesetzt.
Technische Voraussetzungen für den Online-Tag
Für die Teilnahme am Online-Unterricht werden folgende Voraussetzungen genannt:
Dauer und Aufbau des Berufsbildnerkurses
Der Berufsbildnerkurs für KV-Berufe umfasst insgesamt 40 Stunden, verteilt auf fünf Kurstage innerhalb von drei bis vier Wochen.
Lernzeit und Unterrichtsformat
Abschluss: Eidgenössisch anerkannter Kursausweis
Der Berufsbildnerkurs für KV-Berufe schliesst mit dem eidgenössisch anerkannten Kursausweis für Berufsbildnerinnen und Berufsbildner gemäss Art. 44 BBV ab.
Welcher Kompetenznachweis ist erforderlich?
Für den Erhalt des Kursausweises gilt eine Anwesenheitspflicht von 100 Prozent.
Teildispensation vom Berufsbildnerkurs
Für Teildispensationen ist das Mittelschul- und Berufsbildungsamt des Kantons Zürich (MBA), Fachstelle Berufsbildnerkurse, 8090 Zürich, zuständig.
Ein Gesuch um Teildispensation muss mindestens 30 Tage vor Kursbeginn eingereicht werden.
Finanzierung: Beitrag aus dem Berufsbildungsfonds des Kantons Zürich
Berufsbildnerinnen und Berufsbildner in einem Ausbildungsbetrieb im Kanton Zürich erhalten einen Beitrag von CHF 250 aus dem Berufsbildungsfonds.
Bei der Anmeldung zum Berufsbildnerkurs muss der Ausbildungsbetrieb angegeben werden.
Abschluss
Eidg. anerkannter Kursausweis für Berufsbildner/innen (Art. 44 BBV).
Sabrina Vantaggiato
Tel... anzeigen
E-Mail Anfrage