Glärnischstrasse 8, 8640 Rapperswil SG
15.04.2026, 9:00 bs 17:00 Uhr
48 Tage
EBA (eidg. Berufsattest)
Ol f Essev & Rebecc Mutter
Der «Tronc Commun KomplementärTherapie» (TC KT) ist der methodenübergreifende Teil der KomplementärTherapie-Ausbildung und beinhaltet die allgemeinen Kenntnisse und Kompetenzen in Gesundheit und Krankheit für Gesundheitsberufe.
Unsere Ausbildung Tronc Commun KT ist durch die Organisation der Arbeitswelt KomplementärTherapie (OdA KT) akkreditiert.
Mit dem Basisverständnis medizinischer Grundlagen wird der Bezug zu wichtigen pathologischen Störungen vermittelt. Risikofaktoren zu Erkrankungen können zugeordnet und entsprechende Massnahmen eingeleitet werden. Grundkenntnisse der psychologischen Kommunikation unterstützen die therapeutische Gesprächsführung. Das Reflektieren des eigenen Gesundheitsverständnisses und Gesundheitsverhaltens beeinflusst die Arbeit als Therapeut. Kenntnisse über rechtliche, ökonomische und berufsspezifische Vorgaben ermöglichen eine zielorientierte, selbständige Praxisführung.
Die folgenden Lerneinheiten des Tronc Commun KT können vor, während oder nach der methodenspezifischen Ausbildung absolviert werden:
Berufsspezifische Grundlagen (BG)
Sozialwissenschaftliche Grundlagen (SG)
Medizinische Grundlagen (MG)
Voraussetzungen
Abschluss der Sekundarstufe II (eidg. Fähigkeitszeugnis, Maturität) oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses
Anrechnung von Bildungsleistungen / Gleichwertigkeiten
Anrechnung früherer Bildungsleistungen
Im Rahmen der Bodyfeet Bildungsangebote gibt es die Möglichkeit, sich für die bereits an einer anderen Schule erworbenen Kompetenzen bzw. nachgewiesenen Bildungsleistungen freistellen zu lassen. Das ist möglich, wenn diese Bildungsinhalte im Lehrgang des Angebotes, welches du bei der Bodyfeet AG absolvieren möchtest, enthalten sind.
Nachgewiesen bedeutet: Die anrechenbaren Bildungsleistungen sind in einem formalen Bildungsgang erworben worden, der dokumentiert und gegebenenfalls durch die zuständige Instanz anerkannt ist.
Die Überprüfung von Anrechnungen von Bildungsleistungen resp. der Gleichwertigkeit von Berufsabschlüssen muss vor Ausbildungsbeginn erfolgen.
AvB-Reglement
Gleichwertigkeit von Gesundheits- und Medizinalberufen
Für Personen, die einen in der Schweiz reglementierten Beruf im Gesundheitswesen erlernt haben, wie beispielsweise Pflegefachpersonen, Physiotherapeuten, Naturheilpraktiker, Medizinische Masseure, Hebammen, Ärzte oder Chiropraktoren besteht die Möglichkeit, einen Teil der Grundlagenausbildung zu kompensieren. Eine abschliessende Auflistung über die Berufe im Gesundheitswesen siehe Methodenliste EMR unter emr.ch.
Informationen
Für detaillierte Informationen und das Vorgehen wende dich an das zuständige Studien- oder Officemanagement.
Bundesbeiträge für Kurse, die auf eidgenössische Prüfungen vorbereiten
Seit Januar 2018 werden Absolvierende von Kursen, die sich auf eine eidgenössische Prüfung (Berufsprüfung oder Höhere Fachprüfung) vorbereiten, vom Bund direkt finanziell unterstützt, sofern sie im Anschluss an den Vorbereitungskurs die eidgenössische Prüfung absolvieren und in der Schweiz wohnhaft sind. Der Bund übernimmt 50 Prozent der angefallenen Kursgebühren (bei der Höheren Fachprüfung HFP maximal CHF 10'500.-, bei der Berufsprüfung maximal CHF 9'500.-). Der Anspruch besteht unabhängig vom Prüfungserfolg.