Haldenstrasse 33, 6006 Luzern
Kursangebot siehe unsere Homepage
Bestätigung/Zertifikat
Per 1. Januar 2018 sind die revidierte Strahlenschutzverordnung und die Ausbildungsverordnung im Strahlenschutz in Kraft getreten. Damit wurden Bestimmungen eingeführt, die alle mit der Herstellung von Röntgenaufnahmen befassten Personen, wie Medizinische Praxisassistentinnen bzw. -assistenten, Ärztinnen und Ärzte verpflichten, jeweils innert 5 Jahren eine Weiterbildung im Strahlenschutz im Umfang von total 8 Lektionen nachzuweisen.
Ohne Nachweis verfällt die persönliche Röntgenbewilligung!
Abschluss
Kursbestätigung der FREI'S Schulen