Sie erhalten eine theoretisch fundierte und praxisnahe Fachausbildung im Bereich des Zusammenwirkens von Staat und Privaten.
Zielpublikum:Der CAS richtet sich an Führungspersonen und juristische Spezialistinnen und Spezialisten von öffentlichen Unternehmen und Zentralverwaltung sowie an Personen aus der Politik.
Ziele:Nach Abschluss des CAS Staatliche Kooperationen und Unternehmen:
- kennen die Teilnehmenden die rechtlichen Grund-Ordnungsprinzipien von Staat und Privatwirtschaft.
- kennen die Teilnehmenden Organisations- und Tätigkeitsformen von Staat und Privatwirtschaft und sind sich der Grenzen in Bezug auf die Auslagerung öffentlicher Aufgaben bewusst.
- verstehen die Teilnehmenden das Beschaffungswesen.
Inhalt:
Der CAS ist modular aufgebaut. Er gliedert sich in die beiden Module:
- Modul 1: Grundlagen der nicht-hoheitlichen Verwaltung
- Modul 2: Konkrete Ausgestaltung von staatlichen Kooperationen und Unternehmen
Im CAS werden insbesondere folgende Themen behandelt:
- rechtliche Grund‐Ordnungsprinzipien von Staat und Privatwirtschaft (Demokratie, Rechts‐ und Sozialstaat vs. Wirtschaftsfreiheit, Wettbewerb, Privatautonomie)
- hauptsächliche Organisations‐ und Tätigkeitsformen von Staat und Privatwirtschaft
- Zulässigkeit und Grenzen der Auslagerung öffentlicher Aufgaben
- Beschaffungswesen
- Staat als Vertragspartner
- Staat als Unternehmer (insb. Organisation, Eintritt in den Markt, Kartellrecht)
- ausgewählte Anwendungsbereiche (etwa Energie, Gesundheit, Infrastruktur)
Beratungsgespräch
Für ein individuelles Beratungsgespräch steht der Studienleiter Prof. Dr. Andreas Abegg gerne zur Verfügung.