HfH Interkantonale Hochschule für Heilpädagogik

Bachelor Gebärdensprachdolmetschen

Ort

Schaffhauserstrasse 239, 8050 Zürich

Start

September 2025

Anmeldeschluss

15.01.2025

Dauer

4 Jahre Vollzeit

Preis

CHF 720 pro Semester

Abschluss

BA (Bachelor of Arts)

ECTS-Punkte

180


Hinweis zum Datenschutz

Das Studium zur/zum Gebärdensprachdolmetscher/in an der HFH ist all jenen zu empfehlen, welche viel Freude am Umgang mit Sprachen haben. Die Ausbildung befähigt zum Dolmetschen zwischen gehörlosen und hörbehinderten Menschen auf der einen und hörenden Menschen auf der anderen Seite in unterschiedlichen Kommunikationssituationen.

Inhalt, Ziel
Spass am präzisen Formulieren sowie Neugier für alles, was sich im gesellschaftlichen, politischen und kulturellen Umfeld abspielt, ist die beste Voraussetzung, den Studiengang Gebärdensprachdolmetschen zu absolvieren.

Eine besondere Voraussetzung ist auch das Interesse für die Kulturgemeinschaft gehörloser und hörbehinderter Menschen. Die meisten Gehörlosen in der Deutschschweiz kommunizieren miteinander in der Deutschschweizer Gebärdensprache (DSGS). Treffen Gehörlose und Hörende zusammen, sind Dolmetsch­dienste gefragt. Sie dolmetschen von Schweizerdeutsch oder Hochdeutsch in die Gebärdensprache und umgekehrt. Aber auch das Dolmetschen für Hör-/Sehbehinderte wird im Studium thematisiert.

Zulassungsbedingungen

  • gymnasiale Matura
  • Berufsmatura
  • Fachhochschulabschluss (FH-Diplom oder Bachelor)
  • anerkanntes Lehrdiplom für die Vorschul-, Primar- oder Sekundarstufe 1
  • Fachmatura, Fachmittelschulausweis oder Abschluss einer mindestens dreijährigen anerkannten Berufsbildung sowie mehrjährige Berufserfahrung, die einen Allgemeinwissensstand auf gymnasialem Maruritätsniveau mittels einer Ergänzungsprüfung an einer Fachhochschule oder Universität ausweisen können. Solche Aufnahmeprüfungen für Personen ohne gymnasiale Maturität sind etwa an der Uni Zürich (www.unizh.ch) oder an der Pädagogischen Hochschule Zürich (www.phzh.ch) möglich und werden von der HfH anerkannt.
  • Beherrschen eines Schweizerdeutschen Dialektes und des Hochdeutschen (andere Fremdsprachen von Vorteil)
  • Besuch von Gebärdensprachkursen beim Schweizerischen Gehörlosenbund SGB-FSS oder anderer privater Anbietung von Gebärdensprachkursen (mit der entsprechenden Qualifikation) in der Deutschschweiz. Voraussetzung sind mind. 90 Stunden/Lektionen Besuch von Gebärdensprachkursen oder mehr bis zum Zeitpunkt der Anmeldefrist. Dies entspricht momentan der Stufe 1-3 beim SGB-FSS.

Von einer Gebärdensprachdolmetscherin bzw. einem Gebärdensprachdolmetscher wird erwartet:

  • Bestehen der Aufnahmeprüfung
  • Vorlegen eines Hörtests
  • Bei Bestehen der Aufnahmeprüfung muss bis zum Studienbeginn noch mindestens ein DSGS-Kurs (mind. 30 Stunden/Lektionen absolviert werden).
  • Trägerkantone beachten

Methodik

Beim Studium werden folgende Lehr- und Lernmethoden angewendet:

  • Präsenzlehre
  • Synchrone und asynchrone Online-Lehre
  • Begleitetes und freies Selbststudium
  • Praktika

Kontakt

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