auf Anfrage
diverse Startdaten
5 Tage à 8 Kursstunden
Bestätigung/Zertifikat
Der schweizweit anerkannte Berufsbildnerkurs befähigt dich, Lernende auszubilden. In nur fünf Kurstagen zum Berufsbildnerausweis.
Voraussetzungen zum Ausbilden von Lernenden
Für die Akkreditierung als Berufsbildungsverantwortliche:r und für die Erteilung einer Bildungsbewilligung ist das Berufsbildungsamt deines Arbeitskantons zuständig. Die fachlichen Mindestanforderungen an Berufsbildner und Berufsbildnerinnen sind in der Bildungsverordnung des entsprechenden Ausbildungsberufes definiert.
Dazu gehören ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) oder eine gleichwertige Qualifikation im Lehrgebiet sowie mindestens zwei Jahre berufliche Praxis im Lehrgebiet. Sind diese gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt und ist der eidgenössisch anerkannte Berufsbildnerausweis vorhanden, so erteilt das Berufsbildungsamt des Arbeitskantons die Bewilligung. Weitere Auskünfte erhältst du beim zuständigen Berufsbildungsamt deines Arbeitskantons.
Dauer
5 Tage à 8 Kursstunden, also insgesamt total 40 Kursstunden. Unsere Kurse finden meist über zwei Wochen verteilt oder als Block-Wochenkurs statt. Wir führen auch mehrmals im Jahr an unterschiedlichen Standorten Samstagskurse durch.
Inhalte
Die Inhalte richten sich nach der neusten Version der Rahmenlehrpläne für Berufsbildungsverantwortliche des SBFI (Version März 2025). Die detaillierte Übersicht der Lernziele findest du auf der jeweiligen Kursdurchführung.
Durchführungsorte
Unsere Kurse kannst du aktuell in folgenden Kantonen besuchen:
AG, BE, NW, OW, SH, UR, ZH.
Da der Abschluss eidgenössisch anerkannt ist, kannst du den Berufsbildnerkurs in jedem Kanton besuchen.
Kursausweis
Bei vollständigem Besuch des Kurses erhältst du am Ende den eidgenössisch anerkannten Ausweis für Berufsbildner:innen. Dieser ist in der ganzen Schweiz gültig.
Kantonale Subventionen
Berufsbildnerkurse der berufsbildner.ch AG werden von diversen Kantonen in Form von Beiträgen an die Kurskosten subventioniert. Jedoch sind bis auf den Fachausweis als Berufsbildungsfachfrau/-fachmann alle Weiterbildungsseminare von der Subvention ausgeschlossen.
Anspruchsberechtigt sind Teilnehmer:innen, die den Kurs bei der berufsbildner.ch AG absolvieren, deren Arbeits- oder Wohnort in einem subventionierenden Kanton liegt und die den Kurs mit dem Erlangen des Berufsbildnerausweises erfolgreich abschliessen. Falls sich sowohl Arbeits- als auch Wohnort in subventionierenden, jedoch unterschiedlichen Kantonen befinden, gilt bei der Abrechnung der Arbeitskanton. Der Durchführungsort des Kurses ist in Bezug auf die Anspruchungsberechtigung irrelevant.